Arzneimittel und Therapie

Beratungsleitfaden wird überarbeitet

jz | Seit Mitte März ist die „Pille danach“ ohne Rezept in Apotheken erhältlich. Einen vorläufigen Beratungsleitfaden zur Abgabe hat die Bundesapothekerkammer (BAK) bereits Ende Januar veröffentlicht. Im Laufe dieser Woche soll nach Angaben der ABDA-Pressestelle die endgültige Fassung folgen.

Mehrere Frauenärzteorganisationen hatten sich sowohl an den Bundesgesundheitsminister als auch an den ABDA-Präsidenten, den BAK-Präsidenten und den AMK-Vorsitzenden gewandt, weil ihrer Meinung nach in den herausgegebenen Curricula, Handlungs- und Beratungsempfehlungen sowie in der Checkliste zur Dokumentation der Beratung „grundlegende Beratungs­inhalte nicht enthalten“ waren. Unter anderem fehlte ihnen der Hinweis auf die nachlassende Wirkung von Levo­norgestrel und Ulipristalacetat ab einem bestimmten Körpergewicht.

Wie es in der ABDA-Pressestelle heißt, arbeitet man bei der BAK derzeit noch an der Überarbeitung des bisherigen Entwurfs. Neben rein redaktionellen Änderungen soll auch ein Hinweis auf die Diskussion zum Körpergewicht aufgenommen werden. Näheres dazu war bislang nicht zu ­erfahren – auch nicht, ob es sich bei Letzterem um eine Reaktion auf die mehrfache Kritik der Frauenärzte handelt. Anschließend wird die Endfassung des Leit­fadens dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Ansicht vorgelegt und daraufhin veröffentlicht. Ob die neue Variante des Leitfadens tatsächlich die endgültige ist, bleibt abzu­warten, denn im BMG betont man ­außerdem, dass es sich bei dem Beratungsleit­faden „natürlich“ um ein Dokument handele, „das anhand der Erfahrungen und im Sinne der Sicherstellung einer hochwertigen Beratung stetig weiterentwickelt werden muss“. |

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