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Pharma veröffentlicht 2014-Zuwendungen
Seit 2009 veröffentlichen Pharmaunternehmen einmal jährlich, welche Patientenorganisation sie mit welchem Geldbetrag unterstützt haben – für das vergangene Jahr sind die Daten seit 1. April einzusehen. Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) konstatiert, dass sich die Offenlegung der Zuwendungen an Patientenorganisationen in den vergangenen Jahren in der Branche etabliert habe. Inzwischen gingen die FSA-Mitglieder noch einen Schritt weiter und übertragen diese Regelung auch auf den ärztlichen Bereich. Die Unternehmen veröffentlichen seit 2015 auch alle Zuwendungen an Ärzte sowie weitere Angehörige der Fachkreise und medizinische Einrichtungen. Die erste Veröffentlichung in diesem Bereich soll 2016 für das Jahr 2015 erfolgen.
Wohl keine „Zwangsrente“ für Apotheker
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte überraschend entschieden, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken nicht möglich ist. Ein nun vorliegender Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll ihnen die Befreiung wieder ermöglichen. Weil die Funktion des Syndikusanwalts als anwaltlicher Berater seines Arbeitsgebers im geltenden Recht nicht ausreichend berücksichtigt wird, will der Bundesjustizminister die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt gesetzlich regeln. Das dürfte auch für Apotheker Entwarnung bedeuten. Teilweise wurde befürchtet, dass auch Apotheker, die abseits der klassischen Berufsfelder arbeiten, sich der „Zwangsrente“ nicht mehr entziehen können.
Mit „Pille danach“ nicht sorglos umgehen
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat vor einem sorglosen Umgang mit der „Pille danach“ gewarnt. Die CSU-Politikerin äußerte sich vergangene Woche besorgt über Berichte, denen zufolge der Verkauf des Medikaments sprunghaft angestiegen ist. Huml, selbst Ärztin, betonte, durch die Rezeptfreiheit dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Einnahme bedenkenlos möglich ist. „Es handelt sich dabei um ein stark wirksames Arzneimittel, das gravierend in den Hormonhaushalt der Frauen eingreift.“
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