DAZ aktuell

Hecken die Zweite?

Koalition will Wiederwahl-Verbot für G-BA-Chef streichen

BERLIN (jz) | Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, soll auch weiterhin einer der einflussreichsten Entscheider im deutschen Gesundheitswesen bleiben können: Union und SPD haben sich darauf geeinigt, das vor vier Jahren ausdrücklich ins Gesetz aufgenommene Verbot einer Wiederwahl wieder zu streichen. Beim G-BA will man sich angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens derzeit nicht zu den Plänen äußern.

Bislang war die Amtszeit des Vorsitzenden sowie der zwei weiteren Unparteiischen auf sechs Jahre begrenzt. Das Wiederwahl-Verbot wurde seinerzeit eingeführt, um eine zu große Machtkonzentration zu verhindern. Union und SPD haben sich nun jedoch auf die Streichung geeinigt: „Die bisherigen Sätze 16 und 17 werden aufgehoben“, heißt es in der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 20. Mai, der der DAZ vorliegt. Zur Begründung werden die vielen neuen Aufgaben angeführt, die dem G-BA vom Gesetzgeber übertragen wurden. Die Befristung kollidiere mit dem Ziel einer effektiven und kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung. „Durch die Änderung wird zur Vermeidung von Friktionsverlusten die Möglichkeit einer personellen Kontinuität geschaffen.“ Sollte das Verbot aufgehoben werden, könnte Hecken als G-BA-Chef für weitere sechs Jahre mitentscheiden, welche Leistungen gesetzliche Kassen bezahlen müssen, welche neuen Arzneimittel einen Zusatznutzen haben, er könnte weiterhin das neu ­gegründete Qualitätsinstitut voran­treiben, die Verteilung der niedergelassenen Ärzte regeln sowie den neuen ­Innovationsfonds managen.

Bis Ende 2017 müssten sich Kassen, Ärzte und Krankenhäuser auf einen Kandidaten für den Vorsitz bis 2024 einigen. § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB V sieht bislang vor, dass dem Bundesgesundheitsministerium spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit ein Vorschlag vorzulegen ist. Diese Frist soll laut Änderungsantrag allerdings auf zwölf Monate verlängert werden. Insoweit müsste der Vorschlag – und die Entscheidung Hecken oder nicht Hecken – dann bereits Mitte 2017 auf dem Tisch liegen. |

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