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Finanzen
Pflicht und Kür
Versicherungen für Apotheker auf einen Blick
Betriebshaftpflicht: Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögens(folge)schäden
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Apothekenbetrieb zwar nicht verpflichtend, aber trotzdem unumgänglich. Denn sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögens(folge)schäden auf. Vor allem Erstere sind für Apotheker von Bedeutung. Denn gibt der Apotheker oder ein Mitarbeiter beispielsweise ein falsches Arzneimittel ab, wird die Gesundheit oder – im schlimmsten Fall – das Leben des Patienten gefährdet. Hohe Schadensersatzforderungen können die Folge sein.
Möglich sind z. B. folgende Szenarien: Verblistert ein Apotheker Arzneimittel individuell für einen Patienten und irrt er sich beim Produkt oder bei der Dosierung, kann der betroffene Patient einen Schaden erleiden. Oder er gibt eine zu große Menge Methadon an einen Suchtkranken ab. Diskutiert wird auch, dass der Apotheker für ungewollte Schwangerschaften haftbar gemacht werden kann durch fälschlich empfohlene Verhütungsmittel.
Selbst die Rezeptur einer Salbe, die der Kunde auf Rezept verordnet bekommen hat, birgt Risiken: Einem Mitarbeiter passiert bei der Einwaage der Bestandteile ein Missgeschick. Er wiegt versehentlich eine zu hohe Menge ein oder er greift zu einer falschen Komponente, wodurch die Salbe beim Kunden schmerzhafte Hautreizungen verursacht und die Haut für einen längeren Zeitraum extrem lichtempfindlich ist. Der Kunde muss sich einer langwierigen Therapie unterziehen und kann seinen Beruf eine Weile nicht ausüben. Hier kommen auf den Apotheker unter Umständen hohe Kosten zu, welche die Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt.
Auch Sachschäden sind relevant: Ein Bote liefert medizinische Hilfsmittel an einen nicht mehr mobilen Kunden aus. Beim Betreten der Wohnung des Kunden stößt er eine teure Vase um, die dabei zu Bruch geht.
Der Apotheker haftet im Übrigen auch für Schäden an der Umwelt, wenn sie von seinem Betrieb ausgehen – egal ob selbst verschuldet oder nicht. Ein Beispiel: Giftstoffe werden in undichten Kanistern entsorgt und gelangen so in das Erdreich. In beiden Fällen kommt die Betriebshaftpflicht für den Schaden auf.
Ein Tipp: Bei der Betriebshaftpflicht für Apotheken empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögens(folge)schäden.
Pharmahaftpflicht: zu Recht verpflichtend
Um sie kommt man nicht herum: Die Pharmahaftpflicht-Versicherung (auch Produkthaftpflicht-Versicherung für pharmazeutische Unternehmen) schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von Schäden durch fehlerhafte Produkte. Ist man als Apotheker ein pharmazeutischer Hersteller nach dem Arzneimittelgesetz § 4 Absatz 18, ist die Pharmahaftpflicht sogar verpflichtend. Auch die Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel wird die Pharmahaftpflicht als Deckungserweiterung zusammen mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheker abgeschlossen. Ein eigenständiger Vertrag ist in der Regel nicht erforderlich.
Als pharmazeutischer Hersteller gelten Inhaber von Arzneimittelzulassungen und Arzneimittelregistrierungen sowie Apotheker, die Arzneimittel unter ihrem Namen in den Verkehr bringen (mit Ausnahme von Arzneimitteln zur klinischen Prüfung). Wenn also das Kopfschmerzmittel, das dieser Apotheker einem Migräne-Patienten verkauft hat, Schwindel, Übelkeit und Magenschmerzen verursacht und der Patient den Apotheker dafür haftbar macht, springt die Produkthaftpflicht ein. Passiert Schlimmeres – wird der Patient schwerwiegend oder langfristig geschädigt – steigen die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schnell in die Millionen. Das gilt auch für Vermögensschäden, die aus einem Personenschaden resultieren (Verdienstausfälle oder Rentenzahlungen). Auch diese deckt die Produkthaftpflicht ab.
Ein Tipp: Selbst wenn man mit Arzneimitteln nur handelt und sie nicht selbst herstellt, ist eine Pharma-Produkthaftpflichtversicherung zu empfehlen. Denn: Die Produkthaftung geht auf den Händler über, wenn der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden kann.
Inhaltsversicherung: fürs Inventar und mehr
Nomen est omen: Eine Inhaltsversicherung (Inventarversicherung) deckt Schäden am Geschäftsinhalt der Apotheke aufgrund der vier „klassischen Gefahren“ ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Genauer: Sie übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von zerstörter, beschädigter oder entwendeter Büro- und Geschäftsausstattung. Doch nicht nur Sachschäden sind abgesichert, sondern je nach Tarif auch weitere Aufwendungen, die im Schadensfall entstehen können, zum Beispiel Lösch-, Aufräum- und Abbruchkosten sowie Aufwendungen für die Wiederherstellung von Akten.
Wenn Schäden an Waren und Vorräten des Apothekers durch Verderben entstehen, beispielsweise teure Medikamente durch das Versagen der maschinellen Kühleinrichtung unverkäuflich werden, springt eventuell auch die Inhaltsversicherung ein. Aber nur dann, wenn die vier „klassischen Gefahren“ um eine entsprechende weitere Gefahr ergänzt wurden. Dabei unbedingt beachten: Der normale Verfall von Medikamenten (wenn das Verfallsdatum abgelaufen ist) ist nicht versichert. Eine weitere Ausnahme sind Schäden an elektrischen Geräten durch falsche Handhabung. Diese können nur über eine Elektronikversicherung abgesichert werden (siehe unten).
Ein Tipp: Neben den genannten Deckungserweiterungen können Apotheker als zusätzlichen Baustein zur Inhaltsversicherung auch eine Absicherung gegen Elementarschäden beantragen. Das sind Schäden durch den Rückstau von Wasser, Überschwemmungen, Erdsenkungen, Erdbeben oder Schneelawinen.
Elektronikversicherung: weil ohne heute nichts mehr geht
Technik und Technologie sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken – auch für Apotheken. Allerdings kann diese Abhängigkeit im Schadenfall teuer werden. Deshalb können auch Apotheker ihre Kommunikations-, Melde-, Sicherungs-, Daten-, Prüf- sowie Steuerungstechnik über eine Elektronikversicherung auf „All-Risk“-Basis versichern. „All-Risk“ bedeutet, dass alle Risiken versichert sind – mit Ausnahme von einigen wenigen benannten Ausschlüssen (z. B. vorsätzliche Beschädigung).
Gedeckt sind damit Schäden an der Daten- und Kommunikationstechnik des Betriebes, an den Mess-, Prüf- und Sicherungsanlagen und -geräten sowie an der Bürotechnik. Elektrische Geräte sind damit auch gegen falsche Handhabung und Bedienung versichert.
Ein Tipp: Bei der Elektronikversicherung wird meistens der in der Police genannte Versicherungsort als Geltungsbereich festgelegt. Für bewegliche elektronische Ausrüstung – zum Beispiel Leihgeräte – beinhalten die meisten Policen eine Regelung zur sogenannten „Außenversicherung“.
Ertragsausfallversicherung: weiter im Geschäft bleiben …
Wer heute beruflich erfolgreich sein will, muss durchgehend mit perfektem Service punkten. Umsatzeinbußen und rote Zahlen kann sich niemand leisten. Diese können jedoch entstehen, wenn Apotheker wegen einer unverschuldeten Betriebsunterbrechung (beispielsweise durch einen Feuerschaden oder ein geplatztes Wasserrohr) einen Ertragsausfall erleiden, da die Apotheke für mehrere Tage geschlossen bleiben muss.
Zu den Kosten, die eine Ertragsausfallversicherung übernimmt, zählen das übergangsweise Anmieten von Verkaufsräumen, damit der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann. Auch der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten für Löhne und Gehälter der Mitarbeiter im Fall eines Feuerschadens gehören dazu.
Ein Tipp: Bei der Vielzahl von Ertragsausfall-Versicherungen kommt es darauf an, die beste Leistung zum besten Preis zu finden. Eine professionelle Beratung ist hier unerlässlich.
Praxisausfallversicherung: bei Abwesenheit laufende Kosten absichern
Damit es nicht zu einer Betriebsunterbrechung, beispielsweise durch Krankheit oder Unfall des Apothekers, kommt, lohnt sich eine Praxisausfallversicherung. Mit ihr sind zum einen die Kosten für einen externen personellen Ersatz während der Abwesenheit des Apothekers abgesichert. Zum anderen übernimmt sie – wie die Ertragsausfallversicherung – die laufenden Betriebskosten und mitunter auch den entgangenen Gewinn, sollte kein Ersatz gefunden werden können.
Ein Tipp: Das Nettoeinkommen des Apothekers wird übrigens über eine Krankengeldversicherung abgesichert.
Firmenrechtsschutz: hält bei Rechtsstreits den Rücken frei
Wo immer Menschen aufeinandertreffen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten oder gar zum Streit kommen. Und ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell zur finanziellen Belastung werden. Die Firmenrechtsschutzversicherung (gewerblicher Rechtsschutz, betriebliche Rechtsschutzversicherung) deckt Kosten ab, die durch Rechtstreits entstehen. Dazu zählen Anwalts- und Prozesskosten und Honorare von Sachverständigen oder Gutachtern.
Ein Tipp: Einige Versicherer bieten attraktive Rechtsschutzpakete an, die Rechtsgebiete aus dem beruflichen und privaten Bereich kombinieren. Allerdings sollte der berufliche Aspekt unbedingt im Vordergrund stehen.
Folgende Bausteine sind möglich:
- Straf-Rechtsschutz: Diese Versicherung greift, wenn der Apotheker sich verteidigen muss. Wenn ihm beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit, eine vorsätzliche oder fahrlässig begangene Verkehrsstraftat oder eine fahrlässig oder vorsätzlich begangene Straftat bei seiner beruflichen Tätigkeit als Apotheker vorgeworfen wird.
- Arbeits-Vertrags-Rechtsschutz: Sie trägt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Arbeitsverhältnisse. Beispiele: Der Apotheker kündigt seinem Mitarbeiter und dieser klagt auf Wiedereinstellung. Oder ein Mitarbeiter bringt überzogene Ansprüche vor.
- Steuerrechtsschutz: Die Steuerrechtsschutzversicherung hält dem Apotheker den Rücken frei, wenn zum Beispiel seine Steuern und Abgaben zu hoch sind und es zu einem Verfahren vor Finanz- und Verwaltungsgerichten oder zu einem Steuer-, Straf- oder Bußgeldverfahren kommt.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz: Diese Versicherung kümmert sich ums Finanzielle, wenn der Apotheker in einen Streit mit Sozialversicherungsträgern gerät, zum Beispiel wegen Unfallverhütungsvorschriften oder der Beitragsberechnung. Mögliche weitere Szenarien sind Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft, der Deutschen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenkasse und dem Arbeitsamt.
Privathaftpflicht: freiwillig, aber wichtig
Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Man lässt den Laptop eines Freundes fallen, touchiert auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad eine ältere Dame, die sich dabei verletzt, oder zerkratzt aus Versehen im Vorbeigehen den Lack eines teuren Autos. Ein vermeintlich kleines Missgeschick kann langfristige finanzielle Folgen haben, denn der Verursacher haftet per Gesetz für den entstandenen Schaden. Insbesondere wenn Menschen betroffen sind, können die Schadenersatzforderungen durchaus in die Millionen gehen.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Damit ist sie eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.
Ein Tipp: Einige Versicherer bieten die Privathaftpflicht in Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung an – für den Geschäftsführer/Inhaber der Apotheke und oftmals auch für seine Familie!
Berufsunfähigkeitsversicherung: ohne Arbeitsfähigkeit keine berufliche Existenz
Arbeitskraft ist Kapital – das gilt vor allem für Selbstständige und Unternehmer. Denn wer arbeiten kann, kann Geld verdienen, und wer Geld verdient, sichert sich seine Existenz. Doch was, wenn man wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder eines natürlichen Kräfteverfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann? Wenn beispielweise ein Apotheker durch ein schweres Bandscheibenleiden seine Tätigkeit in der Apotheke langfristig nicht mehr ausüben kann? Dann sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein Einkommen.
Im Falle einer festgestellten Berufsunfähigkeit (BU) zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte monatliche Rente. Weitere wichtige Faktoren für die Berechnung der BU-Rente: die Laufzeit der Versicherung bzw. das Endalter der versicherten Person, das Einstiegsalter der versicherten Person, der Beruf sowie der Gesundheitszustand.
Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto günstiger sind die Beiträge. Deshalb ist eine BU gerade auch für Gründer absolut empfehlenswert.
Ein Tipp: Die Gesundheitsfragen im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung müssen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst tritt die Versicherung im Schadenfall womöglich nicht in Leistung. Und: Schließen Sie möglichst schon in jungen Jahren eine BU ab. Denn gesundheitliche Beschwerden und ein höheres Einstiegsalter stellen für die Versicherer ein größeres Risiko dar. Dies spiegelt sich dann in höheren Beiträgen wider.
Private Krankenversicherung: Vorteile für (Jung)unternehmer
Apotheker sind in der privaten Krankenversicherung oftmals gut aufgehoben. Denn sie bietet Leistungen an, die über das Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Als Beispiel dienen die oftmals mitversicherte Behandlung durch den Chefarzt, die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer während eines Krankenhausaufenthaltes oder die Übernahme von Zahnersatz, die in der Regel deutlich höher ausfällt als die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem kann der Apotheker zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen. Die Preise und Leistungen lassen sich also präzise an die individuelle berufliche Situation anpassen.
Unternehmer werden – Apotheke übernehmen?
Was sollten Unternehmer bei der Übernahme einer bestehenden Apotheke beachten? Hier die wichtigsten Versicherungs-Tipps:
- Idealerweise prüft der Unternehmer noch vor der Übernahme der Apotheke, welche Gewerbeversicherungen für den Betrieb bereits bestehen. Denn bei der Übernahme tritt der Apotheker automatisch in die bestehenden Gewerbeversicherungsverträge ein. Aber: Sowohl der Apotheker als auch der Versicherer haben ein Kündigungsrecht aufgrund der Übernahme gemäß § 96 VVG.
- Prüfen Sie die bestehenden Policen: Reichen die Versicherungssummen aus? Sind die Selbstbehaltsregelungen und der Preis angemessen? Und vor allem: Ist der Versicherungsschutz auch tatsächlich passend?
- Verschaffen Sie sich einen Marktüberblick und vergleichen Sie Preis und Leistung - das lohnt sich immer!
Allerdings bringt die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler in einigen Punkten auch Nachteile mit sich. Bei Vorerkrankungen fallen beispielsweise Risikozuschläge an; bei schweren Vorerkrankungen ist es mitunter schwierig, überhaupt in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Und: Der Wechsel in die private Krankenversicherung geht oft einfach, der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse kann sich schwieriger gestalten. Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch viele Leistungen nicht mehr. Deshalb sind Zusatzkrankenversicherungen in den Bereichen Zahnerhalt und -ersatz, Sehhilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, moderne Heilmedizin und stationärer Aufenthalt durchaus empfehlenswert.
Tipp: Für Selbstständige und Freiberufler ohne gesundheitliche Probleme kann sich eine private Krankenversicherung lohnen. Besonders in jungen Jahren ist auch mit einem günstigeren Beitrag zu rechnen, da das Eintrittsalter ein maßgebender Preisindikator für die Versicherungsprämie der privaten Krankenversicherung ist. Denn mit einer Selbstbeteiligung kostet sie je nach Alter gegebenenfalls weniger als eine gesetzliche Krankenversicherung. Das bringt speziell Jungunternehmer in der Zeit nach der Existenzgründung finanzielle Entlastung. |
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