Die Seite 3

Wo sind sie geblieben?

Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der DAZ

Der Apothekertag gehört zu den herausragenden Ereignissen im berufspolitischen Jahreslauf. Doch was wird aus den Anträgen, die dort geradezu zelebriert werden? Entgegen den Gepflogenheiten in anderen Gremien wird bei der nächsten Sitzung nicht über die Ergebnisse berichtet, sondern dies geschieht in der ABDA-Mitgliederversammlung. Die ist zwar das höchste Beschlussgremium der ABDA, tagt aber nicht öffentlich. Am 1. Juli wird sie sich mit den Anträgen von 2014 befassen. Die Stellungnahme, die die ABDA als Arbeitsgrundlage für diese Sitzung erstellt hat, haben wir für Sie zusammengefasst und analysiert (siehe Seite 20 Berufspolitik: „Was wurde aus den Anträgen? Eine Nachlese zum Deutschen Apothekertag 2014“).

Nur sehr wenige Anträge wurden erfolgreich abgeschlossen. Viele Themen sind von ihrer Natur her auf lange Sicht angelegt. Doch etliche Antworten erscheinen als inhaltsleere Phrasen, die auch für eine Glosse taugen würden: Die Anträge wurden diskutiert oder sogar intensiv diskutiert, heißt es dort. Doch mit wem, welchen Positionen und welchen Ergebnissen? Besonders ärgerlich sind solche Antworten bei Anträgen, die die Hauptversammlung zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss verwiesen hat. Denn diesen Ausweg wählen die Delegierten gerne, wenn ein Antrag so viele Probleme in Details erkennen lässt, dass er in der Hauptversammlung nicht angemessen diskutiert werden kann. Dies betrifft vorzugsweise unter Apothekern kontrovers diskutierte Themen wie die Reform des Pharmaziestudiums, die PTA-Ausbildung und die Frage, ob die Honorierung des Medikationsmanagements an neue Zusatzqualifikationen gekoppelt werden soll. Gerade dort wäre ein detaillierter Bericht gefragt. Doch so kann den Delegierten des nächsten Apothekertages nur empfohlen werden, vielschichtige Anträge so lange zu diskutieren, bis eine Abstimmung zur Sache möglich ist. Allerdings ist auch der Beschluss der Hauptversammlung keine Garantie, dass die ABDA den Antrag tatsächlich verfolgt. So wurde „unter Würdigung der derzeitigen Sachlage“ beschlossen, den verabschiedeten Antrag, eine zeitliche Überschneidung bei Rabattverträgen vorzusehen, erst wieder zu diskutieren, wenn sich die Bedingungen ändern. Doch welche Sachlage war dafür entscheidend und wie sollen sich Bedingungen ändern, wenn niemand daran arbeitet?

Ebenfalls unbefriedigend ist, die Anträge an andere Institutionen weiterzugeben. In manchen Fällen ist dies zwar notwendig, aber nicht ausreichend. Die Anträge zur Zahl der Krankenhausapotheker, zur gesetzlichen Verankerung der Vielfalt des Berufsbildes, zur Einhaltung von Vorschriften durch ausländische Versandapotheken, zu Ausnahmen von der Substitutionsausschlussliste und zu neuen Prüfmethoden hat die ABDA zwar an die jeweils zuständigen Institutionen weitergeleitet, aber wir erfahren nicht, ob und wie sie sich weiter dafür einsetzt, wie die Adressaten dazu stehen und was diese unternehmen. Betrachtet die ABDA diese Anliegen damit als erledigt? Besonders drängt sich die Frage bei der Abschaffung der Importquote auf. Die ABDA hatte das Thema zum GKV-VSG vorgetragen, doch es wurde dort nicht berücksichtigt. Gilt es damit als aussichtslos?

Logische Löcher wie dieses gibt es sogar bei einer zentralen Frage. Einerseits heißt es in der ABDA-Stellungnahme, die Honorarforderungen seien einer der Schwerpunkte der Arbeit im Berichtszeitraum gewesen, andererseits wird dort erläutert, das Thema sei in jüngerer Zeit kaum zu verfolgen gewesen, weil sich die Regierung auf ein zustimmungsfreies Gesetz festgelegt habe. Bestand der Arbeitsschwerpunkt also in der Feststellung, dass bei diesem Thema derzeit kein Erfolg zu erwarten ist?! So lässt die Antwort der ABDA zum Fortgang der Anträge von 2014 viele Fragen offen.

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