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DAZ aktuell
Ärger um neue Rezeptvorschriften
Änderung der AMVV: Zahlreiche unvollständige Rezepte und Angst vor Retaxationen
Zwar wurde die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) bereits zum Jahresbeginn geändert, für den § 2 Abs. 1 Nr. 1 gab es jedoch eine Übergangsfrist bis 30 Juni. Seit 1. Juli gilt nun der geänderte Passus, nachdem neben den bisherigen Angaben zur „verschreibenden Person“ (Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder Klinik) auch der Vorname sowie eine „Telefonnummer zur Kontaktaufnahme“ vorgeschrieben ist. Bei Rezepten für Medizinprodukte gilt eine ähnliche Vorschrift bereits seit 1. April.
Mit der AMVV-Änderung wird eine EU-Regelung für grenzüberschreitende Verschreibungen auch in Deutschland umgesetzt. Auch der Deutsche Apothekertag hatte 2011 die Angabe einer Telefonnummer auf Rezepten gefordert.
Zwar haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft alle Praxen und Kliniken informiert, doch Apotheken berichten immer noch über zahlreiche unvollständige Rezepte. Nun herrscht die Sorge, dass Krankenkassen das Fehlen der neuen Angaben als Begründung für Retaxationen heranziehen könnten.
Wegen unterschiedlicher Regelungen in den regionalen Lieferverträgen gibt es unterschiedliche Empfehlungen der Apothekerverbände, wie mit unvollständigen Rezepten umgegangen werden soll (s. auch „Zwischen Systemversagen und Pragmatismus“, S. 24 dieser DAZ).
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat unterdessen gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) erklärt, dass die Ersatzkassen bis einschließlich September keine Retaxationen aufgrund der neuen Rezept-Vorschriften vornehmen werden.
Service der DAZ
Unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de finden Sie einen Musterbrief, mit dem Sie die Praxen in Ihrer Umgebung über die Neuerungen informieren können. Direkt zur Briefvorlage geht es hier: Ärzte-Anschreiben zur AWVV-Änderung
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