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Mal wieder außen vor
BMG plant neuen Expertenbeirat für Innovationsausschuss ohne Beteiligung der Apotheker
„Maßgebliche Akteure des Gesundheitswesens sowie Wissenschaftsverbände können bis zum 13. Oktober 2015 ihre Vorschläge einreichen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Ministeriums. Vorschlagsberechtigt seien insbesondere der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie Wissenschaftsverbände wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung. Das BMG will die Berufung der zehn Mitglieder des Expertenbeirates noch in diesem Jahr abschließen. Da die ABDA jetzt selbst keine Personalvorschläge machen kann, können Apotheker ins Expertengremium nur auf Vorschlag anderer „maßgeblicher Akteure“ berufen werden.
Der Expertenbeirat soll die Arbeit des Innovationsausschusses mit wissenschaftlichem und versorgungspraktischem Sachverstand unterstützen. Aus dem Innovationsfonds, der gemäß dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen wird, sollen in den Jahren 2016 bis 2019 neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Millionen Euro gefördert werden. Zur Durchführung der Förderung wird beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Dort können auch die Apotheker Anträge zur Förderung neuer und sektorübergreifender Versorgungsformen sowie zur Versorgungsforschung stellen. |
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