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- DAZ 40/2015
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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)
Vom 7. September 2015 (BAnz AT 23.09.2015, B4)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Fachausschuss Herstellungsregeln der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat eine neue Herstellungsvorschrift und eine neue Monografie entworfen sowie ein Kapitel überarbeitet.
Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Neue Herstellungsvorschrift
Vorschrift 59: Q-Potenzen
Neue Monografie
Saccharose-Maisstärke-Kügelchen für homöopathische Zubereitungen
Geändertes Kapitel
H 5.4 Herstellung homöopathischer Arzneimittel, H 5.4.1 Allgemeines
Stellungnahmen zu den oben genannten Entwürfen des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 23. November 2015 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt.Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 23.09.2015, B4)
Arzneimittel-Richtlinien zu den Anlagen IX und X: Stellungnahmeverfahren
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. September 2015 (BAnz AT 18.09.2015, B3) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 8. September 2015 abgedruckt.**
Ein Stellungnahmeverfahren zur redaktionellen Anpassung der Bezeichnung der Darreichungsformen an die „Standard Terms“ im Rahmen der Festbetrags-Anpassung für folgende Arzneimittel-Festbetragsgruppen nach § 35 SGB V wird eingeleitet:
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage IX
- Festbetragsgruppenbildung in Stufe 1:
- 1. Benzoylperoxid, Gruppe 1
- 2. Biperiden, Gruppe 2
- 3. Buprenorphin, Gruppe 2
- 4. Cromoglicinsäure, Gruppe 2
- 5. Cromoglicinsäure, Gruppe 3
- 6. Loperamid, Gruppe 1B
- 7. Magaldrat, Gruppe 1
- 8. Pankreatin, Gruppe 1
- 9. Pyridoxin, Gruppe 2
- Festbetragsgruppenbildung in Stufe 2:
- 10. Dimeticon und Simeticon, Gruppe 2
- Festbetragsgruppenbildung in Stufe 3:
- 11. H1-Antagonisten, weitere Antihistaminika, Gruppe 9B
- 12. Schichtgitter-Antacida, Gruppe 1
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. September 2015 (BAnz AT 18.09.2015, B4) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 8. September 2015 abgedruckt.**
Ein Stellungnahmeverfahren zur Aktualisierung folgender Arzneimittel-Festbetragsgruppen nach § 35 SGB V wird eingeleitet:
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage IX und X
- Festbetragsgruppenbildung in Stufe 2:
- 1. Alpha-Rezeptorenblocker, Gruppe 1
- 2. Beta2-Sympathomimetika, inhalativ oral, Gruppe 1
- 3. Glucocorticoide, inhalativ nasal, Gruppe 1
- 4. Heparine, niedermolekular, Gruppe 1
- 5. Protonenpumpenhemmer, Gruppe 1
- 6. Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1
- 7. Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1
- 8. Serotonin-5HT3-Antagonisten, Gruppe 1
- Festbetragsgruppenbildung in Stufe 3:
- 9. Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1
- 10. Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Hydrochlorothiazid, Gruppe 1
- 11. Kombinationen von Glucocorticoiden mit langwirksamen Beta2-Sympathomimetika, Gruppe 1
Fortschreibung der Produktgruppen 13 „Hörhilfen“ und 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. September 2015 (BAnz AT 21.09.2015, B1) ist eine „Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppen 13 „Hörhilfen“ und 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 9. September 2015 abgedruckt.**
Zulassung von Tierarzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 22. September 2015 (BAnz AT 22.09.2015, B3) ist eine „Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 9. September 2015 abgedruckt.**
** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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