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- DAZ 42/2015
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Rezension
Zeit war’s dafür!
Der neue Kommentar zum Apothekengesetz
Endlich, endlich, endlich gibt es wieder einen aktuellen Kommentar zum Apothekengesetz, der fortlaufend aktualisiert wird und sich insbesondere den einschneidenden gesetzlichen Veränderungen seit 2004 und der sich darauf aufbauenden, immer rasanter fortentwickelten Rechtsprechung zum Apothekenwesen, die erhebliche Rechtsänderungen nach sich zogen, widmet. Dieses Werk war mehr als überfällig!
Der neue Kommentar schließt damit eine große und schon lange bestehende Lücke und erläutert kompetent und praxisnah die Regelungen des Apothekengesetzes. Er gibt einen zuverlässigen Überblick zu vielen Fragen rund um das „Recht der Apotheke“.
Das Gesetz wird mit Bezügen zu den relevanten aktuellen Gerichtsentscheidungen ausgewertet und kommentiert. Als sinnvoll erachtet die Verfasserin die apothekenrelevanten Bezüge zum Arzneimittelrecht. Hilfreich sind zudem die Hinweise auf die Kommentierung zur Apothekenbetriebsordnung von Cyran/Rotta. Denn erst in diesem Doppelpack ist das Apothekenrecht umfassend dargestellt. Der Kommentar befindet sich auf dem Stand von Februar 2015.
Gleich zu Beginn wird zu § 1 ein kurzer Abriss der wesentlichen Themen der öffentlichen Apotheke gegeben: Fremdbesitz, Mehrbesitz, Filialen, Versorgungsauftrag, Flächendeckung, Heilberuf, Kaufmann, Kontrahierungszwang usw.
Im Rahmen der Ausführungen zum Grundsatz der „persönlichen Leitung“ (§ 7 ApoG) werden die wichtigen Themen des Fremd- und Mehrbesitzverbotes und die hierzu ergangene europäische Rechtsprechung übersichtlich dargestellt. Zudem werden die Auswirkungen auf die Kooperation, Vertretung, Präsenzpflicht und auf die sonstigen vertraglichen Gestaltungen aufgezeigt. Sehr gut zusammengefasst ist die recht aktuelle Problematik, ob Apothekervertretungen auf selbstständiger Basis erfolgen dürfen.
Nachvollziehbar und gut strukturiert werden die apothekenspezifischen Besonderheiten der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Apothekenbetriebs dargestellt.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sind insbesondere die Ausführungen zu § 10 und § 11 ApoG interessant. Das Verhalten, bestimmte Arzneimittel ausschließlich oder bevorzugt anzubieten sowie verbotene Absprachen zu treffen ist für den Apotheker seit jeher strafbar, weil er bei der Beantragung der Apothekenbetriebserlaubnis an Eides statt versichert, dies nicht zu tun.
Timo Kieser, Sabine Wesser und Valentin Saalfrank
Apothekengesetz Kommentar
824 S. Loseblatt-Ausgabe, 76,00 Euro,
ISBN 978-3-7692-6083-0
Deutscher Apotheker Verlag 2015
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Postfach 10 10 61, 70009 Stuttgart, oder Tel. 0711 2582 350, www.deutscher-apotheker-verlag.de
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Den größten Umfang der Kommentierung im Bereich der öffentlichen Apotheke nimmt die 234 Randnummern umfassende Darstellung des § 11 ApoG ein, der verbotene und erlaubte Rechtsgeschäfte mit anderen Partnern im Gesundheitswesen definieren soll. Die viel diskutierte Entscheidung des BGH „Patientenring“ ist bereits eingearbeitet.
Darüber hinaus werden die maßgeblichen Neuerungen im Bereich des Versandhandels kommentiert. Erforderliche Darstellungen zum damit zusammenhängenden Internetrecht (z. B. Pflichtangaben, Impressum) sind ebenso zu finden wie Ausführungen zum neuen Verbraucherrecht im BGB.
Mit der Kommentierung nehmen sich die Autoren auch des aktuellen Themas der Heimversorgung an und bringen Struktur in die neue Rechtslage zum Stellen und Verblistern. Dieses Thema wird insbesondere wegen der neueren BGH-Rechtsprechung zu den Ausnahmen der Arzneimittelpreisverordnung von großer Relevanz sein. Fundiert und umfangreich werden hier auch unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit die gesetzlichen Vorgaben erläutert.
Übersichtlich und gut ist zudem die Darstellung der Arbeits- und Funktionsweise des Nacht- und Notdienstfonds, insbesondere im Hinblick auf den Festzuschlag, die Gebühren und die Notdienstpauschale im Rahmen der §§ 18, 19, 20 ApoG.
Die Gesetzesmaterialien und Hinweise auf einschlägige gesundheitsrechtliche Literatur runden das Werk ab. Die für die Praxis wertvolle Hilfestellung der Kommentierung wird durch ein umfassendes Stichwortverzeichnis ergänzt. Ein rundum gelungenes Werk, welches in den Bücherschränken aller Juristen, die sich mit dem Apothekenwesen befassen, nicht fehlen darf! |
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