Thema Impfstoffe

Den Impfstatus überprüfen

Asylsuchende möglichst frühzeitig impfen

ck | Immer mehr Asylsuchende kommen nach Deutschland, immer größer wird die Unsicherheit auch darüber, ob mit dem vermehrten Auftreten von Krankheiten zu rechnen ist. Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt Hinweise zu möglichen Infektionen bei Flüchtlingen.

Mit den meisten Krankheiten, mit denen sich Asylsuchende in Deutschland in ärztliche Behandlung begeben, haben sich die Menschen zwar hier in Deutschland angesteckt. Dazu zählen vor allem grippale Infekte und Magen-Darm-Infekte. Trotzdem schätzt das RKI diese Personen als gefährdet ein, da sie zum einen durch die Umstände und Strapazen der Flucht geschwächt sind und zum anderen oft nur über einen mangelhaften Impfschutz verfügen. Hinzu kommt eine erhöhte Ansteckungsgefahr durch die Enge in den Aufnahmelagern. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, Schutzimpfungen bei Asylsuchenden möglichst frühzeitig zu beginnen, innerhalb der ersten Tage nach Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Leider besitzen die meisten Asylsuchenden keinen Impfausweis, sodass sie als ungeimpft gelten. Die Tabelle zeigt das von STIKO empfohlene Mindest-Impfangebot. Falls in einer Einrichtung Impfstoffe nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sollten Kinder bevorzugt geimpft werden. Bekräftigt wird auch der Hinweis, dass banale Infekte sowie das Stillen keine Kontraindikationen für Impfungen sind. Die Impfungen müssen dokumentiert werden. Ist kein Impfpass verfügbar, so kann ein Ersatzdokument benutzt werden, das auf den RKI-Seiten zur Verfügung steht.

Tab. Von der STIKO empfohlene Impfungen für ungeimpfte Asylsuchende und Asylsuchende mit unklarem Impfstatus. Optional kann in Ergänzung zu dem Mindest-Impfangebot eine Influenza-Impfung für alle Asylsuchenden erwogen werden, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Im weiteren Verlauf sollten Asyl­suchende entsprechend dem Nachholimpfkalender der STIKO geimpft werden [1].
Alter zum Zeitpunkt der 1. Impfung
Mindest-Impfangebot, frühzeitig nach Ankunft
zwei bis einschließlich acht Monate
DTaP-IPV-Hib-HBV
neun Monate bis einschließlich vier Jahre
DTaP-IPV-Hib-HBV, MMR-V
fünf Jahre bis einschließlich zwölf Jahre
Tdap-IPV, MMR-V
Kinder ab 13 Jahre und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind
Tdap-IPV, MMR
Erwachsene, die vor 1970 geboren sind
Tdap-IPV
zusätzliche Indikationsimpfungen für
  • Schwangere ab etwa der 20. Woche
  • Personen ab 60 Jahren
  • Kinder und Erwachsene mit chronischen Krankheiten
Influenza
(zusätzlich zu oben genannten Impfungen)

Eine Ausbreitung von Krankheiten wie Malaria, Tetanus, Meningitis oder Tuberkulose in der Bevölkerung wird als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt, bei engem Kontakt könnte aber eine Übertragungen möglich sein. Daher sollte auch auf unspezifische Symptome geachtet werden, wie Fieber, Krankheitsgefühl oder Muskel- und Gelenkschmerzen. Auf seinen Internetseiten hat das RKI eine Liste möglicher Krankheiten nach Herkunftsregionen der Flüchtlinge mit Symptomen, Inkubationszeiten und mögliche Ausbreitungsgefahren zusammengestellt.

Impfschutz für die Helfer

Die STIKO empfiehlt allen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern in Einrichtungen für Asylsuchende die Standardimpfungen nach den Impfempfehlungen:

  • Tetanus,
  • Diphtherie,
  • Kinderlähmung,
  • Keuchhusten,
  • Masern, Mumps, Röteln (für nach 1970 Geborene),
  • Influenza (für Personen ab 60 Jahre; in der Saison).

Ferner empfiehlt die STIKO bei beruflicher Indikation, was für Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer in den Einrichtungen gilt, folgende Impfungen:

  • Hepatitis A,
  • Hepatitis B,
  • Auffrischimpfung gegen Polio, falls die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren war,
  • Influenza (in der Saison). |

Quelle

[1] Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland. Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts 2015;41:439-444, DOI 10.17886/EpiBull-2015-011.3

[2] Für medizinisches Personal: Akut behandlungsbedürftige, für Deutschland ungewöhnliche Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten können. Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-­Instituts 2015;40:413-415, www.rki.de


Merkblatt als Übersetzungshilfe

Wir haben für Sie auf einem Merkblatt die wichtigsten Begriffe für die Abgabe von Arzneimitteln an ausländische Kunden auf Englisch, Französisch, Farsi und Arabisch zusammengestellt. Das Merkblatt liegt für Abonnenten dieser DAZ bei und kann auf DAZ.online unter "Apotheke & Politik -> DAZ-Merkblätter -> Übersetzungshilfe" heruntergeladen werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.