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ApothekenRechtTag: TTIP-Freihandelsabkommen

Die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) erhitzt die Gemüter: Während Bundesregierung, EU-Kommission und Industrie darin die letzte Chance für Europa sehen, „gemeinsam mit den Amerikanern Standards zu vereinbaren, denen sich andere anpassen müssen“ (Siegmar Gabriel), laufen europaweit Kulturschaffende, Umwelt- und Verbraucherschützer Sturm gegen die befürchtete Verwässerung der „hohen europäischen Standards“. Da ist es schon auffällig, wie gelassen das deutsche Gesundheitswesen reagiert. Bis auf einige Bemerkungen in Sonntagsreden über „mangelnde Transparenz“ gibt es keine nennenswerte Aufregung. Dabei hat gerade der „Gesundheitsmarkt“ mit seiner Vielzahl nationaler und europäischer Standards noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen „Deregulierung“, wie die ruinösen Auflagen der Troika für das Gesundheits- und Sozialwesen Griechenlands und anderer „Südstaaten“ zeigen. Der einst vom Europäischen Gerichtshof eingeräumte „Wertungsspielraum“ der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf „das Niveau, auf dem sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen“, hilft ihnen dabei wenig. Der Vortrag versucht, die TTIP-Verhandlungen juristisch einzuordnen und die praktischen Auswirkungen auf das Fremdbesitzverbot und ­andere Standards des deutschen und europäischen Apotheken- und Arzneimittelrechts einzuschätzen.

„TTIP-Freihandelsabkommen und EU-Kommission: Angriff auf das Fremdbesitzverbot – reloaded?“ Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Frankfurt/Main am Freitag, 6. März 2015, 14.00 Uhr auf dem ApothekenRechtTag anlässlich der Interpharm.

Das ausführliche Programm finden Sie unter www.interpharm.de

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