- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 7/2015
- Gesetzentwurf ist noch zu...
DAZ aktuell
Gesetzentwurf ist noch zu schwammig
ABDA prüft „intensiv“ Anti-Korruptions-Straftatbestand
Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen prüft die ABDA nach Angaben ihres Sprechers den vorliegenden Entwurf aus dem Bundesjustizministerium. Bis zum 10. April laufe die Stellungnahmefrist. Diese Zeit werde man auch ausschöpfen. Klar sei aber bereits jetzt, betont Reiner Kern, dass es eindeutige Regeln geben müsse. „So klar, dass jeder potenziell Betroffene genau weiß, ob er sich strafbar macht oder nicht.“ Es dürfe keine Grauzone bestehen bleiben und die Apotheken dürften auch nicht allein gelassen werden. Insoweit werde man genau prüfen, an welcher Stelle und auf welche Weise der Gesetzentwurf von Heiko Maas (SPD) weiter konkretisiert werden müsse.
Dass ein neuer Straftatbestand für korruptives Handeln im Gesundheitswesen verabschiedet werden wird, ist inzwischen ziemlich sicher: Am 6. Februar wurde im Bundesrat über den Gesetzentwurf aus Bayern diskutiert. Dabei zeigten Länder und Bundesregierung in weiten Teilen große Übereinstimmung.
Uneins war man sich zum einen bei der Frage, wer konkret von einem neuen Korruptionsparagraf betroffen sein soll – nur verkammerte (Bayern-Entwurf) oder alle Heilberufe (Entwurf der Bundesregierung). Bayern plädiert zudem dafür, Korruption im Gesundheitswesen nicht als Antrags-, sondern als Offizialdelikt einzustufen. Alle Verdachtsfälle müssten auf den Tischen von Staatsanwälten landen, fordert Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.