Gesundheitspolitik

Wirtschaftsministerium: Keine Änderung der AMPreisV

Regierungsfraktionen fordern Deckelung des Apothekenhonorars bei Hochpreisern

TRAUNSTEIN (cha/ks) | Bundesgesundheitsminister Gröhe soll „not amused“ gewesen sein, als unmittelbar nach Verkündung der Ergebnisse des Pharmadialogs die gesundheitspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen mit einem eigenen Papier ihren Anspruch auf Mitwirkung erhoben.

„Not amused“ waren aber auch die Apotheker, hatte sich in dieses Papier doch eine Forderung zum Apothekenhonorar eingeschlichen: Der prozentuale Anteil soll bei den Hochpreisern gedeckelt werden, als Kompensation will man eine Anhebung der Honorierung bei BtM und Rezepturen prüfen. Diese Anhebung wurde den Apothekern schon länger in Aussicht gestellt – aber als längst überfällige Honorarerhöhung und nicht als Ausgleich für die Kürzung an anderer Stelle. Kein Wunder, dass die Empörung groß ist. Allerdings haben die Fraktionen vermutlich sowieso die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Auf Nachfrage der AZ teilte das zuständige Bundeswirtschafts­ministerium mit, dass man keine Änderung der AMPreisV plane.

Zur Vorgeschichte: Gerüchte über eine geplante Kappung bei den Hochpreisern wabern schon seit einiger Zeit durch das gesundheitspolitische Berlin, die Apotheker Zeitung hat bereits in ihrer Ausgabe vom 8. Februar darüber berichtet. Auf Nachfrage der AZ kündigte seinerzeit der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich, Berichterstatter für Arzneimittel der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, für das zweite Quartal 2016 ein umfassendes Gesamtpaket bei den Arzneimitteln an. Darin sollten sich Änderungen bei den Hochpreisern sowie bei BtM und Rezepturen finden.

Ihren Niederschlag fanden diese Pläne nun in dem „Grundlagenpapier zu den Ergebnissen des Pharmadialogs“, das von den gesundheitspolitischen Sprechern der CDU/CSU, Maria Michalk, und der SPD, Hilde Mattheis, sowie den Berichterstattern für Arzneimittel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Hennrich und der SPD-Bundestagsfraktion Martina Stamm-Fibich direkt nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Pharmadialogs gestreut wurde. Neben zahlreichen anderen Aspekten, die sich inhaltlich mit den Ergebnissen des Pharmadialogs befassen, findet sich darin auch – quasi ohne Zusammenhang mit dem Pharmadialog – die Forderung nach einer Deckelung des prozentualen Apothekenhonorars bei den Hochpreisern. Insgesamt dürfe diese jedoch, so die Autoren, nicht zu einer Verminderung der Ausgaben für Apothekenhonorare führen. Geplant ist daher eine Kompensation an anderer Stelle: „Eine verbesserte Honorierung werden wir bei den Rezepturen und den Betäubungsmitteln prüfen. Auch das Thema der Retaxierungen muss noch einmal aufgerufen werden.“

© Kai Felmy

Becker: Keine Nullsummenspiele

Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), begrüßt, dass die Bundesregierung die versorgungspolitisch wichtige und überfällige Anpassung der Vergütung im Bereich Beratung für Rezepturen und Betäubungsmitteldokumentation angehen will. „Das ist zunächst einmal gut.“ Überhaupt nicht gut seien dagegen die Planspiele zu Fertigarzneimitteln: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn die Regierungsfraktionen die auf Fixum und prozentuale Vergütung basierende und bewährte Mischkalkulation bei ­Fertigarzneimitteln jetzt infrage stellen. Diese Mischkalkulation ist ein Ordnungsprinzip, das man nicht einfach am einen Ende, also bei innovativen Arzneimitteln, selektiv aushebeln kann, weil es einem gerade opportun erscheint.“

Starte die Politik jetzt eine solche Diskussion, konterkariere sie ihre eigenen Pläne und Ankündigungen, das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums abzuwarten, das genau diese Fragen bis Ende 2017 beantworten soll. Für Becker ist eines klar: Am ­Ende muss eine verbesserte Vergütung der Apotheken stehen. „Für Nullsummenspiele sind wir nicht zu haben.“

Preis: Wie konnte so ein Papier entstehen?

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein Thomas Preis äußert dazu, dass die Apotheker und die ABDA sich fragen müssten, wie „so ein Papier“ überhaupt entstehen könne, wenn man doch in Kontakt mit den entsprechenden Politikern stehe.

Betrachte man die enormen finanziellen Risiken im Umgang mit Hochpreisern, dann sei die gegenwärtige Honorierung ohnehin eher zu niedrig. Diese Risiken müssten reduziert werden, und zwar vor allem durch eine entsprechende Vereinbarung zu Retaxationen, die die Apotheker vor unverhältnismäßigen Verlusten schütze. „Sollte jetzt aber das ­Ergebnis des aktuell laufenden Schiedsstellenverfahrens dies nicht erreichen, ist ganz eindeutig die Politik gefordert, Schaden von den Apotheken abzuwenden. Damit auch zukünftig weiter eine reibungslose Patientenversorgung insbesondere auch bei Hochpreisern gesichert ist“, so Thomas Preis.

BMWi: Erst das Gutachten abwarten

Zu erwarten ist, dass das ganze Thema sich ohnehin als Sturm im Wasserglas entpuppt. Auf Anfrage der Apotheker Zeitung hat das für das Apothekenhonorar ­zuständige Bundeswirtschafts­ministerium jeglichen Plänen für entsprechende Änderungen eine klare Absage erteilt: „Das BMWi plant derzeit keine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung. Es hat ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, mit dem die Datengrundlagen und die Berechnungsmethodik der Preisregelungen untersucht werden sollen. Erst auf dieser Grundlage kann die Angemessenheit der Preisregelungen evaluiert werden.“ |


Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Nicht ohne Prozente" in dieser AZ-Ausgabe.


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