Gesundheitspolitik

Anti-Korruptionsgesetz nimmt letzte Hürde

Bundesrat: Strafbarkeitslücken schon jetzt absehbar

BERLIN (ks) | Der Bundesrat hat am 13. Mai 2016 die neuen Straftatbestände zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen passieren lassen. Allerdings haben die Länder in einer begleitenden Entschließung Kritik geübt – auch weil die Apotheker nunmehr nur noch beschränkt erfasst sind.

Ärzte, Apotheker und andere Angehörige eines Heilberufs können sich künftig in bestimmten Fällen strafbar machen. Ärzte etwa, wenn sie sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arzneimittel einen Vorteil versprechen lassen oder annehmen. Sie müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen; in besonders schweren Fällen können es auch fünf Jahre werden. Für Apotheker hat sich die Bandbreite möglicher strafbarer Handlungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geschmälert. Ihnen droht vor allem dann Strafe, wenn sie ihrerseits Ärzten Vorteile versprechen oder gewähren, damit diese ihnen Patienten bzw. Rezepte zuführen.

Das Gesetz führt darüber hinaus einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Stellen ein, die Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Auch die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits jetzt Strafbarkeitslücken im Gesetz absehbar seien. Kritisiert wird, dass allein wettbewerbsbezogene Handlungen erfasst werden, die patientenschutzbezogene Handlungsmoda­lität des „Verstoßes gegen berufsrechtliche Pflichten“ hingegen ausgespart sei und damit „wesent­liche Inhalte und Schutzzwecke des Gesetzes“ wegfallen. So hatten zuvor schon SPD-Gesundheits­politiker argumentiert, die das ­Gesetz fast hätten scheitern lassen. Es war erst nach einem harten Ringen zwischen Gesundheits- und Rechtspolitikern als Kompromiss vom Bundestag beschlossen worden.

Nicht zu rechtfertigende ­Lücke für Apotheker

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Beschränkung des Gesetzes auf den Bezug und die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sowie Medizinprodukten dazu führt, dass ganze Berufsgruppen, vor allem die Apotheker, aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen. „Vor dem Hintergrund der Bedeutung, die diese Berufsgruppen innerhalb des Gesundheitswesens haben, können auch insoweit nicht zu rechtfertigende Strafbarkeits­lücken entstehen.“

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Es könnte noch im Mai in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird. |

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