- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 20/2016
- Gefängnisstrafen für Rx...
Gesundheitspolitik
Gefängnisstrafen für Rx-Onlinehändler
Verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Indien ohne Rezept abgegeben
Es ging eine ganze Weile gut: Über diverse Internetshops vertrieben die beiden Haupttäter Arzneimittel, die hierzulande entweder gar nicht oder nur auf Rezept – manche sogar nur auf BtM-Rezept – zu haben sind. Vor allem Potenzmittel wie Viagra® und Cialis® sowie Schlankheitsmittel, die in Deutschland nicht mehr auf dem Markt sind. So wurden etwa Acomplia® und Reductil® angeboten. Und selbst das war noch nicht alles: Beruhigungsmittel, Antidepressiva und sogar Antibiotika hatten die illegalen Arzneimittel-Dealer im Angebot. Dabei enthielten die Präparate, die die Ermittler später noch sicherstellen konnten, tatsächlich die Wirkstoffe, die sie versprachen.
Einer der beiden Haupttäter kümmerte sich in Deutschland um die Online-Geschäftsabwicklung, der andere agierte von den Niederlanden aus. Letzterer bezog seine Waren aus Indien; über die Niederlande, Großbritannien und Spanien gelangten sie in verschiedene Lagerräume rund um Duisburg, Gelsenkirchen und Essen. Verschickt wurden sie auf Bestellung, ein Rezept war nicht nötig. Gezahlt wurde per Überweisung, oft auf verschlungenen Wegen.
Doch das Geschäft flog auf. Der Zoll in Großbritannien hatte eine Warenlieferung gestoppt – die Ermittlungen führten nach Essen. Am 10. Mai fällte nun eine Strafkammer am dortigen Landgericht ihr Urteil. Zu je fünf Jahren und drei Monaten Haft wurden die beiden Haupttäter verurteilt, ein weiterer Täter bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Vier Täter, die sich der Beihilfe schuldig machten, kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Verurteilt wurden die Haupttäter wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz: Sie trieben Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Umgehung der Apothekenpflicht – in einzelnen Fällen gab es auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Richter warnt vor illegalen Online-„Apotheken“
Nach einem Bericht der WAZ warnte der Richter in seiner Urteilsbegründung eindringlich vor den Gefahren illegaler Online-„Apotheken“. Auch und gerade weil die Arzneimittel die Original-Wirkstoffe enthielten, sei die unkontrollierte Bestellung im Internet riskant. Bei Missbrauch bestehe die Gefahr schwerer Schäden bis hin zum Tod. Deshalb bedürfe die Ausgabe der Medikamente der Kontrolle durch Ärzte und Apotheker. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.