Gesundheitspolitik

Cannabis ist kein Wundermittel

BAK hält Symposium zu Cannabis als Arzneimittel ab

BERLIN (ks) | Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sollen künftig leichter als heute Cannabis zu therapeutischen Zwecken in Apotheken erhalten können. Und: Ihre Krankenkasse soll dafür die Kosten übernehmen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vor. Inkrafttreten wird dieser erst im kommenden Jahr. Die Bundesapothekerkammer betont aber schon jetzt: Die Patienten dürfen bei der Anwendung des Arzneimittels nicht im Stich gelassen werden.

„Wenn Cannabis von Ärzten verordnet und von Apothekern als ­Rezepturarzneimittel abgegeben wird, dann brauchen die Patienten auch eine eindeutige Gebrauchsanweisung inklusive der notwendigen Hilfsmittel“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, letzte Woche beim BAK-Symposium „Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen“ in Berlin. Die ABDA hatte schon in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert, dass auch die Applikationsformen für Cannabis bestimmt werden sollten. Kiefer betonte: „Das Rauchen von Cannabis als ‚Joint‘ ist problematisch, denn die Dosis, die im Blut ankommt, ist nicht reproduzierbar. Dadurch macht sich jeder Patient selbst zum Versuchskaninchen, und das jedes Mal wieder. Das ist mit einer modernen und wissenschaftlich fundierten Arzneimitteltherapie unvereinbar“.

Foto: stokkete – Fotolia.com

Kiefer, der auch Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittelcodex/Neues Rezepturformularium (DAC/NRF) ist, verwies darauf, dass hier gerade Rezepturvorschriften erarbeitet würden, die eine pharmazeutisch korrekte Anwendung und Dosierung von Cannabisblüten und -extrakten ­ermöglichten.

Prof. Dr. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, dämpfte bei dem Symposium die mit dem neuen Gesetz einhergehenden Erwartungen: „Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet, bei ­denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen.“ Bislang fehlt es an klinischen Studien, die Evidenz für die einzelnen Indikationen ist eher bescheiden.

Zu genauen Prognosen, wie viele Patienten im nächsten Jahr von der neuen Therapieoption profitieren werden, ließen sich die Diskussionsteilnehmer des Symposiums nicht hinreißen. Klar ist aber: Eine gesteigerte Nachfrage gibt es schon jetzt – auch in Apotheken. Derzeit brauchen Apotheken eine Sondergenehmigung, um Patienten mit Cannabis-Zubereitungen versorgen zu dürfen. Dies wird künftig nicht mehr nötig sein. |

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