Wirtschaft

Sanacorp kritisiert „irrationales Verhalten“

Lang liest Herstellern, Politik und Wettbewerbern die Leviten – Genossenschaft setzt Wachstum fort

wes | Der Vorsitzende der Sanacorp-Geschäftsführung, Herbert Lang, nutzte seine Auftritte bei der Vertreter- wie bei der Hauptversammlung der Genossenschaft für deutliche Kritik an den Vermarktungsmethoden der Hersteller und dem Rabatt-Verhalten der Konkurrenz. Die Sanacorp wird nach einem erfolgreichen Jahr 2015 erneut eine Dividende von 99 Cent auszahlen.

Die Sanacorp konnte auf ihrer Vertreterversammlung am 18. Juni in Hamburg auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2015 zurückblicken – „der positive Trend vom Vorjahr hält weiter an“, meldete die Planegger Genossenschaft. Der Umsatz stieg um 160 Millionen auf 4,27 Milliarden Euro (+ 3,9%), die Spuren des „irrationalen Rabattwett­bewerbs“ der Jahre 2012 bis 2014 würden nun langsam verblassen. Und so verabschiedete die Hauptversammlung am 21. Juni eine ­Dividende von erneut 0,99 Euro je Vorzugsaktie. Das entspricht einer Dividendenrendite von 4,77 Prozent.

Doch Sanacorp-Chef Lang nutzte die Hauptversammlung auch für Kritik. So würden einige Hersteller vor allem bei teuren Arzneimitteln wieder verstärkt auf das Direktgeschäft setzen. Dies führe dazu, dass Sanacorp bei bestimmten Arzneimitteln nur noch Kontingente zugeteilt bekomme, die für die Belieferung der Apotheken nicht immer ausreichten.

Kontingentierung beenden!

Lang forderte diese Hersteller „ganz eindeutig und unmissverständlich“ auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung einer kontinuierlichen Bereitstellung von Arzneimitteln „ohne Wenn und Aber“ nachzukommen. Es könne und dürfe nicht sein, dass Sanacorp interne Mechanismen etablieren müsse, „die sicherstellen, dass wir nicht sofort leergekauft werden können“.

Schwelle für Sonderausschüttung angehoben

Um die Gesamtdividende nicht erhöhen zu müssen, hat die Sanacorp-Vertreterversammlung am 18. Juni eine Erhöhung der Umsatzschwelle beschlossen, ab der ein Mitglied eine Sonderausschüttung erhält. Zukünftig müssen dafür Waren für mindestens 600.000 statt bisher 400.000 Euro bestellt werden. Dieser Beschluss geht auf den Wunsch der Regionalvertreter zurück, die Gesamtdividende bei 14 Prozent zu belassen. Da die zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Summe nicht beliebig aus­geweitet werden könne, sei die Erhöhung des Umsatzvolumens nötig gewesen.

Die Gesamtausschüttung setzt sich zusammen aus einer Basisdividende in Höhe von 3,07 Prozent auf die Anteilsscheine sowie der Sonderausschüttung von 11 Prozent nach Überschreiten der Umsatzschwelle.

Mischkalkulation sichern!

Von der Politik hatte Lang auf der Vertreterversammlung eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung gefordert. Die seit Jahrzehnten bewährte Mischkalkula­tion des Großhandels müsse an­gesichts der stetig steigenden Absätze von Packungen mit einem Herstellerabgabepreis (ApU) über 1200 Euro („Hochpreiser“) abge­sichert werden, um die Versorgungssicherheit der Apotheken zu erhalten.

Deutliche Kritik übte Lang an Wettbewerbern aus dem eigenen Lager. Es gebe mittlerweile wieder Tendenzen für einen Rabattwettbewerb einiger Pharmahändler, den Lang als „irrationales Verhalten“ bezeichnete. Es sei ein sehr kurzfristiges Denken, Kunden mit vermeintlich sehr guten Konditionen zu ködern. Auch bei den Kunden setze sich allmählich die Erkenntnis durch, dass ein hoher nomineller Rabatt zwar schön aussehe, aber nichts bringe, wenn die Ware nicht geliefert werden könne oder von der Vergütung ausgeschlossen sei.

Aus Vorzugs- werden Namens­aktien

Nachdem die Sanacorp kürzlich die Notierung ihrer Vorzugsaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt hat und ein freiwilliges Erwerbsangebot der Sanacorp eG ausgelaufen ist, sind derzeit noch rund ein Viertel der Vorzugsaktien der Sanacorp AG im Besitz freier Aktionäre. Die Hauptversammlung hat nun beschlosssen, die bisher als Inhaberaktien geführten Anteilsscheine auf Namensaktien umzustellen. Dadurch könne künftig einfacher Kontakt zu den Aktionären aufgenommen werden. Außerdem hat sich das Unternehmen den Erwerb eigener Aktien genehmigen lassen. Vorzugsaktionäre hätten damit eine Möglichkeit, ihre Papiere auch künftig verkaufen zu können. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.