Gesundheitspolitik

Wird die Honorarerhöhung zur Sisyphusarbeit?

AMG-Novelle als neue Chance / ABDA begrüßt Verbot von Online-Verschreibungen

TRAUNSTEIN (cha) | Das letzte Jahr war für die Apotheker in Sachen Honorarerhöhung nicht erfolgreich: Die Anpassung des Festzuschlags wurde durch die geplante Erstellung eines Gutachtens in die nächste Legislaturperiode verschoben, eine Honorierung für die Erstellung des im E-Health-Gesetz vorgesehenen Medikationsplans wurde verweigert und auch bei den „Dauerbrennern“ Rezeptur- und BtM-Vergütung wurden keine Fortschritte erzielt.

Doch neues Jahr, neues Glück: Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ bietet sich die Chance, die Honorarforderungen wieder auf den Tisch des Gesetzgebers zu bringen. Und wie Sisyphus nutzt die ABDA unermüdlich auch diese Gelegenheit, in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf ihre Forderungen aufs Neue zu erheben. Mit Sisyphus ging es bekanntlich nicht so gut aus – vielleicht haben die Apotheker ja mehr Glück als die tragische Figur der griechischen Mythologie …

Zunächst geht die ABDA in ihrer Stellungnahme auf das in der vierten AMG-Novelle vorgesehene Verbot von Online-Verschreibungen ein. Bekanntlich waren die Rezepte der englischen Online-Praxis Dr.Ed der Koalition schon lange ein Dorn im Auge, weshalb nun eine entsprechende Änderung der ApBetrO geplant ist. Danach darf die Abgabe „nicht erfolgen, wenn für den Apotheker erkennbar ist, dass es sich um eine Verschreibung handelt, die ohne direkten Kontakt zwischen verschreibendem Arzt oder Ärztin und Patientin oder Patient ausgestellt wurde und auch keine begründete Ausnahme vorliegt“. Die ABDA begrüßt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich „die vorgesehene Regelung“. Hierdurch würden „Konzepte vereitelt, die unter Ausnutzung rechtlicher Sonderregelungen in den EU-Mitgliedstaaten die Verschreibungspflicht aushöhlen und damit das Patientenwohl gefährden“. Allerdings kritisiert die ABDA, „dass bisher nicht konkretisiert wird, anhand welcher Merkmale ein Apotheker erkennen kann, dass es sich um eine Verschreibung ohne persönlichen Kontakt handelt“. Und regt an, zumindest in der Begründung Beispiele aufzuzählen, wie ein Verstoß erkannt werden kann.

Augenschein soll genügen

Allzu hoch werden die Ansprüche hier jedoch nicht sein: Wie die Apotheker Zeitung in Erfahrung bringen konnte, soll es genügen, dass der Apotheker das Rezept vom Augenschein her beurteilt und dann ggf. beim Patienten nachfragt. Weitere Recherchen sollen jedoch nicht erwartet werden.

Bemerkenswerterweise geht weder der Referentenentwurf noch die Stellungnahme der ABDA auf die im E-Health-Gesetz geplante Implementierung von Videosprechstunden ein. Anders der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA): In seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle weist er auf den geplanten Ausbau der Telemedizin hin. Zwar müsse der Erstkontakt Patient/Arzt auch aus Sicht des BVDVA persönlich und physisch erfolgen. Der weitere Behandlungspfad sollte jedoch telemedizinisch erfolgen können, sofern kein Arztwechsel vorgenommen wird. Unterm Strich, so der BVDVA weiter, dürfe die Regelung nicht dazu führen, dass gewollte Anwendungen im telemedizinischen Bereich, deren erste Ansätze im E-Health-Gesetz formuliert sind, gleich wieder durch ein undifferenziertes Fernbehandlungsverbot konterkariert würden.

Foto: DAZ/Sket

Für ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist die Forderung nach höheren Honoraren ein Dauerbrenner.

Forderungen bei Festzuschlag, Rezepturen und BtM

Doch zurück zur Stellungnahme der ABDA: Die darin erhobenen Forderungen zur Honorarerhöhung sind im Wesentlichen altbekannt. So soll „eine jährliche Überprüfung der Höhe des Apothekenfestzuschlages auf seine Angemessenheit“ erfolgen und somit „die Kostenentwicklung zeitnah ihren Niederschlag“ finden. Eine jährliche Überprüfung entspreche auch dem üblichen Vorgehen bei anderen Leistungserbringern.

Für Rezepturarzneimittel fordert die ABDA eine Gleichstellung mit den Fertigarzneimitteln, d. h. einen Festzuschlag von 3% zuzüglich 8,35 Euro zuzüglich 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes. Denn schließlich bestünden bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Rezepturarzneimittel „für die Apotheke Beratungspflichten und -notwendigkeiten analog zu denen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel“.

Die BtM-Gebühr soll nach dem Wunsch der ABDA von derzeit 0,26 Euro auf 2,91 Euro erhöht werden. Zugleich wird dieselbe Vergütung bei der Abgabe weiterer Arzneimittel mit erhöhtem ­Dokumentationsaufwand wie z. B. Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid gefordert.

Auch bei der Vergütung des Nacht- und Notdienstes soll endlich das ursprünglich zugesagte Volumen von 120 Millionen Euro im Jahr erreicht werden. Dazu fordert die ABDA, den Beitrag zum Nacht- und Notdienstfonds von 16 auf 20 Cent zu erhöhen.

Am heutigen Montag soll eine ­interne Anhörung im Bundesgesundheitsministerium erfolgen, bei der die verschiedenen Stellungnahmen gesammelt werden. Das Gesetz soll laut dem Bundesgesundheitsministerium zur zweiten Jahreshälfte in Kraft ­treten.

Übrigens: Der eingangs erwähnte Sisyphus ist ja vor allem dadurch bekannt, dass ihm als Strafe auferlegt wurde, auf ewig einen Felsblock einen Berg hinaufzuwälzen, der kurz vor Erreichen des Gipfels jedes Mal wieder ins Tal rollt. Weniger bekannt ist, dass Sisyphus sich als König zu Korinth laut Wikipedia „durch große Weisheit ausgezeichnet und zur Vergrößerung Korinths sehr viel beigetragen“ habe. Fragt sich nur, ob die Weisheit der ABDA groß genug ist, um die Bundesregierung davon zu überzeugen, wie berechtigt ihre Forderungen sind – und ob die Bundesregierung irgendwann einmal weise genug ist, dies auch zu erkennen. |

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