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Gesundheitspolitik
Becker: Lieferengpässe sind (auch) hausgemacht
Apotheker und Großhändler exportieren Ware / Regionale Lösung bei Importquote?
Becker fragt sich, wo diese Kollegen ihren Versorgungsauftrag sehen. Diesen sicherzustellen sei die erste Pflicht. „Im Markt läuft derzeit etwas schief“, erklärte er. Der LAV-Vorsitzende berichtete weiter, dass der Verband gemeinsam mit dem Großhandel an einer Lösung arbeite. Wie diese Lösung genau aussehen wird, verriet er nicht – nur, dass sie „vielleicht nicht elegant“ sein werde.
Importquote: Regionale Lösung als Alternative?
Neben den wegexportierten Arzneimitteln sind in Baden-Württemberg aber auch (re-)importierte Arzneimittel ein großes Thema. Zwar wird die Abschaffung der Importquote bundesweit vom DAV gefordert. Doch große Unterstützung dafür erhält er ausgerechnet von der AOK im Ländle – speziell ihrem Chef Christopher Hermann. Dieser hatte kürzlich im Interview mit DAZ.online für den Fall, dass der Bundesgesetzgeber nicht tätig wird, eine Alternative ins Spiel gebracht: Dann könnte man vertraglich auf regionaler Ebene tätig werden, sagte er. Die Apothekerschaft und die AOK Baden-Württemberg könnten an einem Strang ziehen, um für den Wettbewerb zum Abbau von Bürokratiemonstern etwas zu bewegen. Gegenüber der AZ bekräftigte Hermann, er habe wiederholt und schon lange vor dem Pharmadialog die Abschaffung oder zumindest Regionalisierung der Reimportquote mit Ablösungsoption bei der Politik eingefordert. Denn: „Gesetzlich verankerten Quotendirigismus kann und will die AOK Baden-Württemberg nicht ignorieren.“
LAV zeigt sich offen
LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth steht dieser Idee grundsätzlich offen gegenüber, wie sie am Rande der Mitgliederversammlung erklärte. Allerdings hat die Sache einen Haken. Und der befindet sich in § 5 Absatz 7 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung. Grundsätzlich regelt dieser § 5 die Abgabe von Importarzneimitteln. Dort ist auch festgelegt, dass 5 Prozent des Fertigarzneimittelumsatzes jeder Krankenkasse mit Importarzneimitteln zu bestreiten sind. Während der Rahmenvertrag grundsätzlich auf Landesebene ergänzt werden kann, gibt es ausgerechnet beim Thema Importquote eine Ausnahme. In § 5 Abs. 7 heißt es: „Die Regelungen […] sind von ergänzenden Verträgen nach § 2 Absatz 4 dieses Rahmenvertrages ausgenommen.“
Wollte man in Baden-Württemberg nun ernsthaft eine regionale vertragliche Regelung finden, müsste man zunächst diesen Passus im Rahmenvertrag streichen. Das haben die Vertragspartner, also der GKV-Spitzenverband, in dem auch die AOK Baden-Württemberg vertreten ist, sowie der DAV selbst in der Hand. Allerdings ist aus der Vergangenheit bekannt, wie schwer sich die Vertragspartner tun, wenn es um Änderungen des Rahmenvertrags geht.
Würde man es jedoch schaffen, den Absatz zu streichen, würde sie für ihren Verband sofort eine Importquote nahe Null aushandeln, erklärte Hofferberth. |
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