Gesundheitspolitik

Industrie unzufrieden

Höheres Apothekenhonorar zulasten der Industrie?

BERLIN (ks/bro) | Im Pharmadialog konnte die Pharmaindustrie mit der Politik diskutieren, wo sie der Schuh drückt. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Ergebnisse dieses rund zweijährigen Prozesses in einen Gesetzentwurf gegossen. Wer gar nicht zufrieden ist, ist die Industrie.

Eine unwillkommene Überraschung war es, dass das BMG mit dem geplanten Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) das Preismoratorium vorzeitig bis zum Jahr 2022 verlängern will. Zwar soll ab dem kommenden Jahr erstmals auch ein Inflationsausgleich für die Hersteller eingeführt werden. Doch mit Blick darauf, dass die sogenannte Inflationsrate 2015 bei 0,3 Prozent lag, dürfte dies nur ein schwacher Trost sein. Statt den Akteuren den nötigen Spielraum für eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung einzuräumen, institutionalisiere der Gesetzgeber ein folgenschweres Steuerungsinstrument, beklagt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Ganz und gar nicht passt BPI-Vorstandschef Martin Zentgraf, wenn die mit dem Preismoratorium verbundenen Einsparungen in die Mehrausgaben für das höhere Apothekenhonorar fließen sollten: „Die Begründung, dass zur Verbesserung der Vergütung der Apotheken im Gegenzug Einsparungen bei der pharmazeutischen Industrie generiert werden müssen, ist abenteuerlich und wird die schon bestehende Empörung bei unseren Mitgliedern weiter verschärfen“, erklärt Zentgraf.

Eine direkte Verbindung zwischen dem gesteigerten Apothekenhonorar und dem Preismoratorium ist im Referentenentwurf jedoch nicht zu erkennen. Das BMG listet lediglich die durch das Gesetz entstehenden Mehrausgaben für die Krankenkassen auf, um danach die Einsparungen zu nennen. Einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Apothekenhonorar und den Einsparungen gibt es jedoch nicht.

In einer weiteren Pressemitteilung beschweren sich zudem alle Pharmaverbände gemeinsam. Unter anderem über die nun auf 250 Millionen Euro bezifferte Umsatz-Schwelle für neue Arzneimittel. Übersteigt der Umsatz mit einem Arzneimittel diesen Betrag im ersten Jahr nach Markteinführung, so gilt der Erstattungsbetrag rückwirkend. Dies sei ein kontraproduktives Signal für den Standort Deutschland und stelle einen erheblichen zusätzlichen Eingriff in einem ohnehin durchregulierten Markt dar. |

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