Gesundheitspolitik

DocMorris: Apotheke oder Abgabeautomat?

Was plant der niederländische Versender im baden-württembergischen Hüffenhardt?

BERLIN (bro/az) | Die niederländische Versandapotheke DocMorris will im baden-württembergischen Hüffenhardt einen Arzneimittel-Abgabeautomaten einrichten. Die Gemeinde ist voll dabei und freut sich, dass die Bürger im Ort wieder Arzneimittel bekommen. Die zuständige Zulassungsbehörde hat von dem Projekt zwar offiziell noch nichts gehört, sieht es aber jetzt schon kritisch.

Ob der Plan von DocMorris aufgeht, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall sind die Bauarbeiten in den Räumen der ehemaligen und einzigen Apotheke in Hüffenhardt derzeit in vollem Gange. Die lokale Rhein-Neckar-Zeitung berichtete vergangene Woche, dass das Apotheken-A zwar noch hängt. Schon bald soll es aber der grünen DocMorris-Plakatierung weichen. Geplant ist ein „Digitaler Beratungsservice mit Abholfunktion für Arzneimittel“. Ursprünglich sollte dieser schon im Sommer 2016 starten. Aufgrund von Verzögerungen beim Umbau peilt DocMorris nun aber das Ende dieses Jahres als Eröffnungstermin an.

Die Vorgeschichte: Vor einiger Zeit hatte die Apotheke im Ort geschlossen. Nach monatelangen Suchaktionen war es dem Bürgermeister der Stadt nicht gelungen, einen Nachfolger für die Apotheke zu finden. DocMorris hatte dann das Konzept der Video-Apotheke vorgestellt. In der Gemeinde scheint das Konzept sehr gut anzukommen. Der Gemeinderat hat die Errichtung des Abgabeautomaten mehrfach thematisiert und nicht widersprochen. Zuletzt war das Gemeinde-Gremium sogar einer Einladung nach Heerlen in den Niederlanden gefolgt, um sich dort den Hauptsitz von DocMorris anzuschauen.

Unklar ist allerdings, wie und ob DocMorris eine Erlaubnis für den Betrieb dieses Automaten bekommt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in der Region dafür zuständig, Apotheken eine Betriebserlaubnis zu erteilen. Gegenüber DAZ.online sagte die Behörde, dass DocMorris noch keine Prüfungsunterlagen eingereicht habe. Deswegen könne man auch offiziell noch nicht sagen, ob die Abgabestelle eine Betriebserlaubnis bekomme oder nicht.

RP verweist auf apothekenrechtliche Normen

Der Behördensprecher gab jedoch einige Hinweise, die die Einstellung des Regierungspräsidiums andeuten. Auf die Frage, welche Anforderungen die Video-Apotheke erfüllen müsste, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, sagte der Sprecher: „Eine Apotheke müsste insbesondere den Regelungen des AMG, des ApoG und der ApBetrO entsprechen. Auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu der Abgabe von Arzneimitteln über Apothekenterminals und zum Verbot der Selbst­bedienung (§ 52 AMG) wird hingewiesen.“ Das heißt unter anderem: Ein Apotheker – und nicht etwa eine Kapitalgesellschaft – muss die Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leiten und Arzneimittel müssen durch pharmazeutisches Personal ausgehändigt werden.

Die vielfältigen Anforderungen dürfte die Video-Abgabestelle nicht erfüllen. DocMorris hat schließlich betont, dass nur anfangs ein Mitarbeiter anwesend sein soll, um den Nutzern das Terminal zu erklären. Welche Strategie verfolgt DocMorris also? Soll der Abgabe-Automat gar nicht als Apotheke zugelassen werden? Das Unternehmen selbst wollte sich zu diesen Fragen nicht äußern.

Das Regierungspräsidium bleibt jedenfalls am Ball. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, war ein Behördenmitarbeiter bereits in Hüffenhardt, um sich die Baustelle anzuschauen. Derzeit habe man keine Erkenntnisse darüber, dass in den Räumen der ehemaligen Apotheke Vorbereitungen für Geschäftstätigkeiten getroffen werden, die sich auf eine Arzneimittelabgabe beziehen könnten.

Was den Betrieb des Arzneimittel-Abgabeautomaten betrifft, weist der Behörden-Sprecher darauf hin, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Visavia-Apotheken-Terminal einige Fragen aufwerfe, die bei der DocMorris-Frage in Hüffenhardt noch eine Rolle spielen könnten. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Arzneimittel auf Verschreibung nicht über Abgabeterminals, die nicht persönlich besetzt sind, sondern mittels Ferneinrichtungen bedient werden, nicht abgegeben werden dürfen. Unzulässig sei es zudem, wenn die Geräte nicht von dem Personal der Apotheke, sondern über ein Servicecenter bedient werden. Überdies genüge die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über ein Abgabeterminal nicht den rechtlichen Dokumentationspflichten des Apothekers.

Selbst wenn DocMorris den Automaten in Hüffenhardt nicht als Apotheke etabliert, sondern als Automaten, sind die rechtlichen Grenzen äußerst eng. Es bleibt spannend abzuwarten, wie DocMorris den Betrieb des Automaten rechtfertigen will. |

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