Gesundheitspolitik

Kommentar: Kartell der Intransparenz

Dr. Christine Ahlheim

Es ist fast genau zehn Jahre her, dass das Bundeskartellamt gegen vier pharmazeutische Großhändler sowie sieben persönlich Verantwortliche Bußgelder in Höhe von 2,6 Mio. Euro verhängte. Vorgeworfen wurden ihnen kartellrechtswidrige Absprachen mit dem Ziel, eine bereits 2003 von der Anzag initiierte „Rabattschlacht“ zu beenden.

Nun stehen ähnliche Vorwürfe im Raum (siehe nebenstehenden Beitrag: „Razzien bei Pharmagroßhändlern“). Natürlich will – wie damals auch – keiner an derartigen Absprachen beteiligt gewesen sein. Und na­türlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Aber: Welcher Apotheker würde für seine Großhändler tatsächlich die Hand ins Feuer legen?

Denn das Vertrauensverhältnis zwischen den Apothekern und ihren wichtigsten Geschäftspartnern ist bei Weitem nicht so, wie es sein sollte. Da flattern Rechnungen ins Haus, die kaum nachvollziehbar sind, und es werden Gebühren erhoben und Abzüge getätigt, die (fast) kein Mensch mehr durchblickt. Das Ziel ist klar: Je weniger Transparenz, desto weniger weiß der Apotheker, wie viel vom vereinbarten Rabatt er tatsächlich bekommt.

Bleibt zu hoffen, dass die Großhändler ihre Kunden nicht geschädigt haben und dem Kartellamt ihre Unschuld beweisen können. Das „Kartell der Intransparenz“ werden sie allerdings freiwillig nicht verlassen – und solange sie sich weitgehend einig sind, dürften auch die Klagen der Apotheker kaum etwas ändern. Lösen könnte man dieses Problem, indem man die Rabatte ganz abschafft und stattdessen die Apotheker anständig honoriert. Darüber sollte der Berufsstand zumindest einmal diskutieren.

Dr. Christine Ahlheim


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