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Gesundheitspolitik
Ex-KBV-Chef Köhler muss zahlen
Am 21. Januar erfolgte in Berlin die mündliche Urteilsverkündung (Az. 67 O 60/15) – die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor. Nach einer Pressemitteilung des Gerichts ließ der Vorsitzende Richter offen, ob die Auszahlung des monatlichen Mietkostenzuschusses tatsächlich auf einer Vereinbarung beruhte. Selbst wenn sie bestanden habe, sei sie doch unwirksam. Denn sie hätte aufseiten der Klägerin nur durch den Vorsitzenden der Vertreterversammlung abgeschlossen werden dürfen, wenn zuvor die nach der KBV-Satzung zuständigen Gremien beteiligt worden wären. Dies sei nicht der Fall gewesen. Es habe ein auch für Köhler „evidenter Missbrauch der Vertretungsmacht“ des Vorsitzenden der Vertreterversammlung vorgelegen.
Zudem wäre eine solche Vereinbarung sittenwidrig gewesen: Es wäre in gröblicher Weise gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden, den die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beachten habe. Die behauptete Vereinbarung wäre unmittelbar nach dem Beginn von Köhlers Tätigkeit bei der KBV zustande gekommen, also kurz nach Abschluss des ohnehin schon hoch vergüteten Dienstvertrages. Mit einem weiteren Mietkostenzuschuss hätte er zur Unzeit eine sachlich nicht gebotene Gehaltserhöhung zum Nachteil der KBV erhalten. Das Gericht geht davon aus, dass Köhler nicht nur grob fahrlässig gehandelt habe, sondern in kollusivem Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |
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