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Gesundheitspolitik
Honorar auch ohne Leistung
Ärzte bekommen Pauschalen aus Medikationsplan-Topf
Bekanntlich bekommen die Ärzte für die Erstellung des Medikationsplans ein zusätzliches Honorar von 163 Mio. Euro jährlich – und zwar ohne Mengenbegrenzung. Erst beim genauen Blick in die Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband wird deutlich, dass ein Teil dieses Geldes pauschal verteilt wird, also unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan erstellt wurde.
Sonderregelung für chronisch Kranke
Grundsätzlich erhalten Hausärzte für die Erstellung eines Medikationsplans für Patienten, die nicht chronisch krank sind, aber mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente dauerhaft (über mindestens 28 Tage) anwenden, einmal im Jahr einen Zuschlag von 39 Punkten (entspricht ca. 4 Euro).
Für chronisch Kranke gibt es jedoch eine Sonderregelung: Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner erhalten automatisch einen Zuschlag zur Chronikerpauschale, mit dem „die gegebenenfalls erforderliche Erstellung eines Medikationsplans“ vergütet wird. Dieser Zuschlag wird „leistungsunabhängig“ einmal im Quartal gezahlt, d. h. unabhängig davon, ob für den Patienten ein „Plan erstellt oder aktualisiert“ wurde. Bewertet ist der Zuschlag mit 10 Punkten (ca. 1 Euro). Nicht bezahlt wird er, wenn der „hausärztlich geriatrische Betreuungskomplex“ oder die Erstellung des Medikationsplans als Einzelleistung berechnet wird.
Wie viele „Chroniker“ von dieser Regelung betroffen sind, konnten die Pressestellen der KBV und des GKV-Spitzenverbands nicht beantworten.
Auch die meisten Fachärzte erhalten pro Quartal einen pauschalen Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Plan erstellt oder aktualisiert wurde. Dieser liegt je nach Fachrichtung zwischen 2 und 9 Punkten. Die Details finden sich unter www.kbv.de/html/1150_24560.php. |
Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Verdeckte Honorarerhöhung" in dieser AZ-Ausgabe.
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