Gesundheitspolitik

Honorar auch ohne Leistung

Ärzte bekommen Pauschalen aus Medikationsplan-Topf

TRAUNSTEIN (cha) | Groß ist die Enttäuschung der Ärzte über die angeblich zu geringe Honorierung für die Erstellung des Medikationsplans. Nicht erwähnt wird dabei jedoch, dass es z. B. für Chroniker automatisch einen Zuschlag aus dem Medikationsplan-Topf gibt – ­unabhängig davon, ob überhaupt ein Medikationsplan erstellt bzw. aktualisiert wurde.

Bekanntlich bekommen die Ärzte für die Erstellung des Medikationsplans ein zusätzliches Honorar von 163 Mio. Euro jährlich – und zwar ohne Mengenbegrenzung. Erst beim genauen Blick in die Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband wird deutlich, dass ein Teil dieses Geldes pauschal verteilt wird, also unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan erstellt wurde.

Sonderregelung für ­chronisch Kranke

Grundsätzlich erhalten Hausärzte für die Erstellung eines Medikationsplans für Patienten, die nicht chronisch krank sind, aber mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente dauerhaft (über mindestens 28 Tage) anwenden, einmal im Jahr ­einen Zuschlag von 39 Punkten (entspricht ca. 4 Euro).

Für chronisch Kranke gibt es jedoch eine Sonderregelung: Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner erhalten automatisch ­einen Zuschlag zur Chroniker­pauschale, mit dem „die gegebenenfalls erforderliche Erstellung eines Medikationsplans“ vergütet wird. Dieser Zuschlag wird „leistungsunabhängig“ einmal im Quartal gezahlt, d. h. unabhängig davon, ob für den Patienten ein „Plan erstellt oder aktualisiert“ wurde. Bewertet ist der Zuschlag mit 10 Punkten (ca. 1 Euro). Nicht bezahlt wird er, wenn der „hausärztlich geriatrische Betreuungskomplex“ oder die Erstellung des Medikationsplans als Einzelleistung berechnet wird.

Wie viele „Chroniker“ von dieser Regelung betroffen sind, konnten die Pressestellen der KBV und des GKV-Spitzenverbands nicht beantworten.

Auch die meisten Fachärzte er­halten pro Quartal einen pauscha­len Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Plan erstellt oder aktualisiert wurde. Dieser liegt je nach Fachrichtung zwischen 2 und 9 Punkten. Die Details finden sich unter www.kbv.de/html/1150_24560.php. |


Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Verdeckte Honorarerhöhung" in dieser AZ-Ausgabe.

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