Gesundheitspolitik

Was wäre wenn ...?

Rechtliche Überlegungen vor dem EuGH-Urteil

BERLIN (ks) | Am 19. Oktober wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur Anwendbarkeit der Arzneimittelpreisverordnung auf EU-ausländische Versandapotheken verkünden. Was wäre, wenn er den Anträgen des Generalanwalts folgt? Dann hätten die großen holländischen Versender gewonnen: Sie könnten Boni für die Einlösung deutscher Rezepte bieten. Doch was ist mit den Apotheken hierzulande?

Der Rechtswissenschaftler Dr. ­Elmar Mand von der Uni Marburg ist zwar noch immer optimistisch, was den Ausgang des Verfahrens betrifft. Sollte der EuGH die deutschen Regelungen für EU-ausländische Apotheken aber doch für europarechtswidrig halten, warnt er deutsche Apotheker davor, dies dazu zu nutzen, selbst von den fixen Rx-Preisen abzugehen. Dann würde es Abmahnungen hageln, erklärte Mand kürzlich auf dem Apothekerforum Brandenburg. Und das könnte teuer werden. Auch wenn es sich um Inländerdiskriminierung handeln würde, weil für die deutschen Apotheken alles beim Alten bliebe: Damit müssten sie erstmal leben. Klar sei aber auch, dass eine solche Inländerdiskriminierung auf Dauer inakzeptabel ist, so Mand. Wie der Gesetzgeber reagieren wird, bleibe jedoch abzuwarten.

Auch der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas bestätigt, dass ein solches EuGH-Urteil nur für ausländische Apotheken gelten würde. Doch er erwartet andere Konsequenzen. Douglas ist überzeugt: Ein Urteil des EuGH, das den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, hätte weitreichendere Konsequenzen als eines, das den Fremd- und Mehrbesitz auf­gehoben hätte. Das gesamte Arzneimittelpreisgefüge stehe auf dem Spiel. Denn: Im Fall der Fälle wäre das geltende Arzneimittelpreisrecht auch in Deutschland nicht mehr haltbar. Früher oder später würde es gekippt, weil es die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) in nicht mehr zu rechtfertigender Weise beschränken würde.

Für den Anwalt ist es keine zu gewagte Annahme, dass die EU-ausländischen Apotheken bald 50% des Rx-Umsatzes für sich beanspruchen könnten: Sie würden ­offensiv Chroniker umwerben und Hochpreiser an sich ziehen, so Douglas. Und die Krankenkassen würden mitziehen.

Könnte Vorteil24 wieder aufleben?

Douglas prognostiziert: „Einige hundert Apotheken würden schon in der ersten Stunde nach dem ­Urteil ebenfalls Bonifizierungen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln einführen.“ Doch er erwartet nicht, dass die Apothekerkammern sie im großen Stil abmahnen würden. Zum einen würden sie deutsche Apotheken damit geradezu „zwingen“, Modelle wie etwa „Vorteil24“, wieder aufleben zu lassen – also Kooperationen deutscher Vor-Ort-Apotheken mit einer EU-ausländischen Versandapotheke. Vorteil24 wurde zwar für unzulässig befunden. Aber da ließe sich nachbessern, meint Douglas. Zudem müssten die Kammern aus seiner Sicht befürchten, finanziell auszutrocknen. Denn schwindende Umsätze der deutschen Apotheken würden auch sinkende Kammerbeiträge bedeuten. „Daher müssen die Kammern auf eine kurzfristige politische Lösung ­setzen anstatt den Wettbewerb der niederländischen Versender durch ein Vorgehen gegen die ­eigenen Mitglieder zu fördern“, ­argumentiert Douglas.

Von Mitbewerbern fürchtet Douglas ebenfalls keine große Gefahr. Wenn sie im Eilverfahren gegen Kollegen vorgingen, müssten sie Schadensersatzforderungen befürchten, sollten sich die Preis­regelungen dann als nicht mehr rechtmäßig erweisen. Ein riskantes Unternehmen, so der Anwalt.

Ob die Apothekerkammern im Ernstfall tatsächlich nur zusehen werden, ist allerdings nicht sicher. Aus einigen Kammern ist durchaus zu hören, dass sie Verstöße gegen die Preisbindung konsequent verfolgen würden. Auch das Beitragsargument ist nicht jedem schlüssig, schließlich sind die Kammern kein Wirtschaftsunternehmen, das auf Gewinn aus ist. Selbst wenn eine Kammer vorsichtig sein sollte: Dann könnten noch immer die ­Aufsichtsbehörden tätig werden. |

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