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Gesundheitspolitik
Frankes Plan statt Versandverbot
Boni verbieten oder deckeln?
Franke schlägt vor, die Boni in § 129 SGB V zu regeln. Dabei gehe es um eine „klarstellende Regelung“, die Boni „verbietet, deckelt oder normiert“. „Dies hätte eine befriedende Wirkung“, erklärte Franke. Er sehe darin eine pragmatische und vor allem schnell durchsetzbare Lösung. Das Versandverbot werde hingegen sehr kontrovers diskutiert. Es sei fraglich, ob ein solches Verbot nach 13 Jahren noch mit der Berufsfreiheit zu vereinbaren sei. Er wisse auch nicht, „ob wir es durchziehen, den Versand in einer digitalen Welt zu verbieten“. Ein weiteres Hindernis sei das langwierige Notifizierungsverfahren bei der EU.
Seinen Vorschlag sieht Franke dagegen als pragmatischen Kompromiss. Denn auch Franke gab sich überzeugt, dass die Politik auf das EuGH-Urteil reagieren müsse. Franke erläuterte, dass ausländische Versender zwar nicht mehr an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden seien, aber eine Regelung in § 129 SGB V greife. Denn die Versender seien darauf angewiesen, dass die Arzneimittelhersteller ihnen den Herstellerabschlag erstatten, was wiederum an diese Regelungen geknüpft sei.
Doch so entschieden sich Franke für die Methode aussprach, Boni in § 129 SGB V zu regeln, so offen blieb seine Aussage über den möglichen Inhalt einer solchen Regelung. Damit bliebe in der politischen Diskussion zu klären, ob Boni verboten oder in ihrer Höhe beschränkt werden sollten und wie hoch eine solche Grenze liegen könnte. Auf die unterschiedlichen Folgen dieser Varianten für die Apotheken ging Franke beim Eppendorfer Dialog nicht ein. Außerdem blieb offen, ob die Versicherten oder die Krankenkassen solche Boni erhalten könnten und was für Privatversicherte und andere Selbstzahler gelten würde. Einen Bericht über die weiteren Vorträge beim Eppendorfer Dialog zum Medikationsplan finden Sie in der nächsten Ausgabe der DAZ. |
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