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Gesundheitspolitik
Geschätzte Freiberufler, aber...
NRW-Landesregierung lässt in ihrer Antwort auf Fragen zu den Freien Berufen viel offen
Die Freien Berufe sind zentraler Bestandteil des Mittelstandes in Deutschland. Dies konstatiert die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag zur Einleitung ihrer Großen Anfrage zu „Lage und Perspektiven der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen“. Zugleich betont sie, dass die freien Berufe heute vor vielen Herausforderungen stehen. So stelle etwa der demografische Wandel zunehmend die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum infrage.
Die rot-grüne Landesregierung betont in ihrer Antwort zunächst, „dass sie die Bedeutung der Freiberufler für eine prosperierende Wirtschaft, aber auch für eine intakte und zukunftsfähige Gesellschaft ausdrücklich anerkennt“. Dann geht sie auf 35 Seiten auf die 55 Fragen der CDU ein. Erstaunlich: Auch wenn es zu Apotheken durchaus konkrete Fragen gibt, nehmen sie kaum Raum in der Antwort ein.
Allerdings gibt es bei einer Frage zur Entwicklung der Zahl der selbstständigen Freiberufler in NRW gleich eine ernüchternde Erkenntnis: Zwischen 1991 und 2015 hat sich diese zwar um rund die Hälfte erhöht – doch mit deutlichen Unterschieden bei den einzelnen Berufen. Just bei den Apothekern ist als einziger Gruppe ein Rückgang (-26%) festzustellen (1.1.1991: 4897, 1.1.2006: 4701, 1.1.2015: 3625), während bei den anderen Heilberufen ein zum Teil sehr starker Zuwachs stattfand (Ärzte: +41%). Ebenso bei anderen selbstständigen Freiberuflern: Zu berücksichtigen ist bei den Apotheker-Zahlen allerdings, dass seit 2004 das Mehrbesitzverbot aufgeweicht ist. So manche Apotheke wurde daraufhin zur Filiale, und die Zahl der Apothekenleiter reduzierte sich.
Was die wirtschaftliche Situation der Freien Berufe in NRW betrifft, stechen die Apotheker ebenfalls heraus. Denn: Es werden Umsätze aufgeführt. Schon innerhalb der Freien Heilberufe wirken die Apotheken dabei als Ausreißer – gegenüber anderen Freiberuflern umso mehr. Die Landesregierung verweist auf Zahlen aus dem Jahr 2010. Danach betrugen die durchschnittlichen steuerbaren Umsätze pro steuerpflichtiger Person bei einer Apotheke 2.107.000 Euro, einer zahnärztlichen Praxis 436.000 Euro, einer ärztlichen Praxis 305.000 Euro und einer Psychotherapeuten-Praxis 135.000 Euro. Doch es heißt richtig weiter: „Schlüsse auf Einkommensverhältnisse können daraus nicht gezogen werden“.
Bei der Frage wie „die Landesregierung die Attraktivität von Ausbildungsberufen bei Freiberuflern (z. B. PTA) steigern“ will, geht diese auf das Problem der PTA-Ausbildung in NRW gar nicht ein. Das Land hat sich bekanntlich aus der Finanzierung der PTA-Schulen herausgezogen – die Apothekerschaft musste eigene Lösungen finden. Die Regierung verweist jedoch noch darauf, dass die – bundesrechtlichen – Bestimmungen zur PTA-Ausbildung in fachlicher und struktureller Hinsicht einer Überarbeitung bedürften. Dazu stehe das Land im Dialog mit den Apothekerkammern und dem zuständigen Bundesministerium. |
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