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Drei Schritte gegen Rabattvertrags-Nebenwirkungen
Bork Bretthauer, Geschäftsführer Pro Generika
Im Frühjahr 2016 ist der Abschluss des Pharmadialogs geplant, der Arzneimittelforschung und Arzneimittelproduktion in Deutschland fördern soll. Unser Eindruck ist, dass der enge Zusammenhang von heimischer Pharmaproduktion und Versorgungssicherheit in Deutschland nun auch von der Politik stärker wahrgenommen wird. Und einig sind sich mittlerweile alle, dass es ohne Generika weder eine sichere, noch eine dauerhaft bezahlbare Versorgung mit Arzneimitteln gibt. Gleichzeitig ist aber der Kostendruck in keinem anderen Bereich des Arzneimittelmarkts so hoch wie bei Generika. Die zunehmende Anzahl von Lieferengpässen zeigt, dass das Gesamtsystem längst an seine Grenze kommt. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage: Wie weit trägt der Mut die politischen Entscheidungen? Wir schlagen drei konkrete Schritte vor, die verhindern können, dass sich die negativen Nebenwirkungen der Rabattverträge zumindest noch weiter ausweiten.
Erstens, wir brauchen klar definierte Fristen für die bedarfsgerechte Produktion. Viele Krankenkassen berücksichtigen auch nach Jahren noch immer nicht, dass die Produktion von Arzneimitteln durchschnittlich sechs Monate braucht. Daher sollten Krankenkassen verpflichtet werden, dass sie in den Ausschreibungen von Rabattverträgen den Herstellern sechs Monate Zeit für die Produktion gewähren.
Für die Ausschreibung von Generika sollte zweitens gelten, dass mindestens drei Unternehmen pro Wirkstoff unter Vertrag genommen werden müssen. Das sorgt dafür, dass ein Mindestmaß an Anbietern für einen bestimmten Wirkstoff am Markt gehalten und damit größere Versorgungssicherheit gewährleistet wird – ohne zusätzliche Kosten für die Krankenkassen.
Drittens sollten für versorgungskritische Wirkstoffe künftig keine Rabattverträge mehr ausgeschrieben werden, sofern sie Generika betreffen. Das Interesse an der öffentlichen Gesundheit und an einer nachhaltigen Verfügbarkeit versorgungskritischer Arzneimittel sollte politisch in jedem Fall höher gewichtet werden, als das betriebswirtschaftliche Interesse einer einzelnen Krankenkasse an möglichst hohen Rabatten.
Das wäre alles andere als eine „Revolution“, aber immerhin erste Schritte, die zudem auf der Erkenntnis aufbauen, dass man Engpässe nicht durch noch mehr regulatorische Vorgaben des Arzneimittelrechts vermeiden wird. |
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