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DAZ aktuell
G-BA muss Namen nennen
BPI-Klage vor Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich
Offiziell wurde bislang nicht kommuniziert, wer im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA sitzt. Bereits 2014 hatte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hiergegen vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht. Er wollte vom G-BA konkret Auskunft erhalten über die Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel. Dies wurde ihm jedoch verweigert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun das Anliegen des BPI bestätigt. Das Informationsfreiheitsgesetz gelte auch für die Unterausschüsse des G-BA, hat das Gericht am 17. März festgestellt: Der G-BA muss demnach künftig auf Anfrage Auskunft geben über die Mitglieder seiner Unterausschüsse.
„Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat“, erklärte Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI, in einer Pressemitteilung anlässlich der Gerichtsentscheidung. Ob der G-BA Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erklärte am 17. März, dass eine Bewertung derzeit nicht möglich sei. „Wir werden nach Eingang und Prüfung des schriftlichen Urteils die möglichen Konsequenzen und das weitere Vorgehen entscheiden.“ |
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