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... auch DAZ noch
Zahl der Woche: 3,4 Mio. Euro Schadenersatz
Seit rund zwölf Jahren geht die AOK mit einer eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe Hinweisen auf Fehlverhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen nach. Die insgesamt sieben AOK-Ermittler arbeiten eng mit anderen Krankenkassen sowie der Kriminalpolizei und den Staatsanwaltschaften zusammen. „Bestätigt sich der Verdacht der Abrechnungsmanipulation, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein und fordern die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens ein. Ebenfalls prüfen wir, ob eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner noch möglich ist“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Mosler, Leiter des Stabsbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK Nordwest. In den vergangenen zwei Jahren konnten so rund 3,4 Millionen Euro zurückgeholt werden. „Manipulationen im Gesundheitswesen sind keine Kavaliersdelikte. Gegen die wenigen Betrüger muss konsequent und mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Denn hier werden Gelder der Versichertengemeinschaft veruntreut“, sagt Georg Keppeler, alternierender AOK-Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter.
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