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Knappschaft schreibt aus
Zyto-Exklusivverträge für NRW
Am 21. Mai veröffentlichte die Kasse im Supplement zum EU-Amtsblatt die Ausschreibung: Es geht um Verträge mit Apotheken zur Versorgung von Versicherten der Knappschaft mit in der Apotheke hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag ist in 17 Lose aufgeteilt, die wiederum nach den Postleitzahlen in NRW gebildet sind. Pro Los ist ein Vertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer vorgesehen. Apotheken, die sich an der Ausschreibung beteiligen, können für alle Lose bieten – maximal sind pro Apotheke acht Zuschläge drin. Starten sollen die Verträge im September 2016. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre – ohne Verlängerungsoption.
Zuschlagskriterium sind die Kosten; es geht um die „erzielbare Gesamtersparnis bezogen auf die Ausgaben des Referenzzeitraums in Euro“.
Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Apotheke – sofern es erforderlich ist – die Rezeptur nach entsprechender Vorabinformation durch die Verordner innerhalb von zwei Stunden liefern kann. Zudem soll es Vertragsstrafen geben, wenn die Apotheke mit der Lieferung eines Einzelauftrags in Verzug gerät. Dann soll die Kasse für jede Stunde des Verzugs, 60 Euro verlangen können. Bieten können interessierte Apotheken bis zum 22. Juni 2016, 11 Uhr. Die Vergabeunterlagen finden sich unter www.kbs.de. |
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