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Bundesrat nimmt zu Cannabis-Gesetz Stellung
Der Verkauf von Medizinalhanf in der Apotheke soll einfacher werden. Nun hat der Bundesrat zu den gesetzgeberischen Plänen der Regierungskoalition Stellung genommen. Grundsätzlich haben die Länder keine Einwände gegen das Vorhaben. Allerdings hatte der federführende Gesundheitsausschuss empfohlen, die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Teilnahme der Patienten an einer Begleiterhebung zu streichen. An der Erhebung will er zwar festhalten – aber: „Die Zustimmung zur Teilnahme an einer Begleiterhebung und zur Übermittlung entsprechender Daten zur Leistungsvoraussetzung zu machen, ist rechtlich und unter Versorgungsgesichtspunkten kritisch zu sehen und daher abzulehnen.“ Die behandelnden Vertragsärzte sollen nach Vorstellung der Länder verpflichtet werden, die Daten an das BfArM in anonymisierter Form zu übermitteln, soweit die oder der Versicherte dem zustimmt. Ferner empfahl der Ausschuss, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bei Cannabis in Form von getrockneten Blüten eine Standardisierung auf einen definierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) erfolgen sollte. Damit soll die gleichbleibende Qualität und Wirksamkeit von „Cannabis in Form von getrockneten Blüten“ sichergestellt werden. Das Plenum des Bundesrats hat diese Empfehlungen angenommen. Jetzt ist der Bundestag wieder am Zug.
Bonn als neuer EMA-Standort?
Die Briten stimmen am heutigen Donnerstag über einen möglichen Austritt aus der EU ab. Für den Fall eines Brexits haben sich verschiedene Länder bereits im Vorfeld als neues Sitzland der Europäischen Arzneimittelagentur in Position gebracht – auch in Deutschland macht man sich darüber Gedanken. So nannte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) vergangene Woche Bonn als mögliche neue EMA-Heimat. „Wir sind sehr stark daran interessiert, dass sie nach Deutschland kommt“, sagte ein Sprecher des BAH. In Bonn seien schon viele Gesundheitsinstitutionen ansässig, z. B. auch die deutsche Zulassungsstelle BfArM. Und auch der BAH hat in Bonn seinen Hauptsitz. Das BfArM selbst wollte sich auf Nachfrage allerdings nicht positionieren. Und auch das Bundesgesundheitsministerium wollte erst die Wahl abwarten. „Das entscheiden die Briten, dann wird man weitersehen“, sagte ein Sprecher gegenüber DAZ.online. „Wir wollen uns nicht an Spekulationen beteiligen.“
Sonderdividende erst ab 600.000 Euro
Die rund 7700 Mitglieder der Sanacorp eG müssen bei ihrer Genossenschaft in Zukunft deutlich mehr Ware bestellen, um weiterhin eine jährliche Gesamtausschüttung von über 14 Prozent zu erhalten: Das hat kürzlich die Vertreterversammlung in Hamburg entschieden. Demnach müssen die Mitglieder ab 2017 jährlich Arzneimittel im Volumen von mindestens 600.000 Euro statt bislang 400.000 Euro bestellen. Dieser Beschluss geht nach Angaben eines Unternehmenssprechers auf den Wunsch der Regionalvertreter zurück, die Gesamtdividende wie auch in den Vorjahren bei über 14 Prozent zu belassen. Da die zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Summe nicht beliebig ausgeweitet werden könne, sei die Erhöhung des Umsatzvolumens nötig gewesen.
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