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„Ausgehandelte Flexibilität“

Lockerung der Arbeitszeitvorschriften angedacht

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kann sich eine Lockerung der gesetzlichen Reglungen des Arbeitszeitgesetzes vorstellen. Betriebe und Mitarbeiter könnten so mehr Flexibilität für unternehmerische wie familiäre Interessen erhalten. Die Voraussetzung wäre allerdings ein entsprechender Tarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung.

„Wir können und wollen die Arbeitswelt nicht so konservieren, wie sie ist“, schreibt die Ministerin in ihrem aktuellen Thesenpapier „Ein neuer sozialer Kompromiss für das Zeitalter der digitalen Transformation“ (http://bit.ly/28SskRF). Doch wenn die Unternehmen aufgrund der wachsenden Globalisierung und Digitalisierung mehr Flexibilität verlangen, müssen für die Arbeitnehmer auch neue Sicherheiten geschaffen werden: „Mehr Arbeitszeit­souveränität, die den Familien zu Gute kommt, ist nötig“, so Andreas Nahles.

Dabei will sie den Arbeitsschutz nicht aushebeln, sondern „das Korsett des Arbeitszeitrechts“ für die spezifischen Bedürfnisse bestimmter Betriebe oder Beschäftigter lockern. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sollen dann einen neuen Rahmen bilden, der ein Ungleichgewicht zuungunsten der Arbeitnehmer verhindert. Die Arbeitsministerin nennt dies eine „ausgehandelte Flexibilität“. Damit bestände für Unternehmen, die keinen Tarifvertrag anwenden, auch ein Anreiz, in die ­Tarifbindung zurückzukehren. Denn ohne Tarifvertrag würde diese Lockerung nicht anwendbar sein.

Arbeitsverdichtung – vor allem ein Frauenproblem

Nahles fordert, die Rechtsansprüche auf selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung („Arbeitszeitsouveränität“) für alle Beschäftigten zu erweitern. Ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeit nach einer Teilzeitphase sei nicht ausreichend, so die SPD-Politikerin.

Arbeitszeitsouveränität ist derzeit besonders für Frauen wichtig, die mit ihrem Beruf die Betreuung ihrer Kinder oder die Pflege von Angehörigen vereinbaren wollen oder müssen – nicht selten auch alles zusammen. Doch auch Männer wünschen sich mit Blick auf ihre Familien mehr selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung.

Männer wie Frauen sind allerdings zunehmend von einer Arbeitsverdichtung betroffen, wobei der Anteil bei den weiblichen Beschäftigten höher ist. Beim DGB-Index Gute Arbeit (Stand Oktober 2015) gaben 45 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen an, sie hätten in den zurückliegenden zwölf Monaten deutlich mehr in der gleichen Zeit leisten müssen als vorher. Bei den Männern waren es 37 Prozent. Das Problem macht auch vor Teilzeitstellen nicht halt: Hier waren 33 Prozent der Arbeitnehmerinnen betroffen, gegenüber 24 Prozent der männlichen Teilzeitbeschäftigten. |

sjo

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