Aus den Ländern

Brandenburger Kammer provoziert ABDA

Kammerversammlung beschließt Halbierung der ABDA-Mitgliedsbeiträge

POTSDAM (ks) | Bei der Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg ging es vergangene Woche turbulent zu: Für Diskussionen sorgte der Beschluss, die ABDA-Mitgliedsbeiträge um die Hälfte zu kürzen – und die Entscheidung des Landesapotheker­verbands, aus dem gemeinsamen Apothekerhaus auszuziehen.
Fotos: DAZ/ks
Ernste Mienen machten viele Delegierte in der Kammerversammlung.

Einen Tag vor der ABDA-Mitgliederversammlung in Berlin, fand in Potsdam am 29. Juni die Brandenburger Kammerversammlung statt. Kammerpräsident Jens Dobbert ging in seinem Bericht zum einen auf die Entwicklungen im Land Brandenburg ein. Den Fokus legte er hier auf die Öffentlichkeitsarbeit, die die Kammer auf neue Beine stellen möchte. Dazu gab es Treffen mit den Kreisvertrauenssprechern und Pressesprechern – doch die Beteiligung war „dürftig“, so Dobbert. Dabei hätte er sich gerade angesichts des Fach­kräftemangels mehr Motivation der Kollegen versprochen. Die Diskussionen, die er mit den wenigen Personen geführt hatte, seien jedoch zielorientiert gewesen und hätten gezeigt, dass die mangelnden Fachkräfte tatsächlich das Thema sind, das die Apotheken im Land bewegt.

Auf dem politischen Abstellgleis

Breiten Raum in Dobberts Bericht nahm zudem die Berufspolitik auf Bundesebene ein. „Es gibt nicht viel Gutes aus Berlin zu berichten“, erklärte der Kammerpräsident. Die Apothekerschaft befinde sich seit 2014 auf dem „Abstellgleis der Politik“. Enttäuscht ist er etwa, was die Entwicklung beim Medikationsmanagement und der Medikationsanalyse betrifft. 2014 habe Bundesapothekerkammer-Präsident Andreas Kiefer noch gesagt, die Apotheker müssten die ersten sein, die diese Begriffe definieren – was sie auch taten –, denn „dann kommt niemand mehr an uns vorbei“. Doch was passierte dann? „Nichts“, sagte Dobbert. „Andere Player im Gesundheitssystem haben uns rechts und links überholt“. Mit den Ärzten sei kein Konsens gelungen. Letztlich wurden Apotheken im E-Health-Gesetz als deren Assistenten abgestempelt – die natürlich unentgeltlich tätig werden.

Für „gefährlich“ hält Dobbert auch die Entwicklung bei den AMTS-Projekten. Eigentlich habe sich die ABDA auf ­ARMIN in Sachsen und Thüringen konzentrieren wollen. Mittlerweile sei jedoch ein Flickenteppich von AMTS-Modellprojekten in ganz Deutschland entstanden. Dobbert fürchtet, die Apotheker machten sich so vor der Politik lächerlich – sie signalisierten, sie seien sich nicht einig. Und die Kassen lachten sich ins Fäustchen: Denn eine Vergütung wie bei ARMIN gibt es sonst in keiner Testregion für die Apotheker.

ABDA-Beiträge um die Hälfte gekürzt

Nicht zuletzt von Friedemann Schmidt zeigte sich Dobbert enttäuscht: Seine zündenden Reden setze der ABDA-­Präsident nicht um. Und auch die Art, wie er mit Kritik aus den Mitgliedsorganisationen umgeht, gefällt Dobbert nicht. Und so fand der Brandenburger Kammervorstand viele Gründe, im zweiten Quartal 2016 die ABDA-Beiträge um die Hälfte zu kürzen. Er sah die Apotheker an der Basis schlicht nicht mehr durch die ABDA vertreten. Dobbert führte mehrere Beispiele an. Etwa die Stellungnahme eines ABDA-Sprechers gegenüber DAZ.online zur Barrierefreiheit. Dass diese für die allermeisten Apotheken „noch nie ein Problem“ gewesen sei, sieht man in Brandenburg anders. Oder: Die PharmCHF-Studie, in die 3,6 Millionen Euro aus den Apotheker-Kassen flossen. Diese habe von vornherein keine sinnvolle Zielsetzung gehabt. Für Dobbert eine ebensolche Geldverschwendung wie die zwei Millionen, die der ABDA-Haushaltsentwurf für das kommende Jahr für die Cyrano-Imagekampagne vorsieht. Höchst unzufrieden ist der Kammerpräsident auch mit dem Umgang der ABDA mit dem Thema Lieferengpässe. Die ABDA verweise stets auf Äußerungen des Bundesgesundheitsministeriums und werde selbst nicht aktiv.

Jens Dobbert

Letzte Woche segnete die Mitgliederversammlung die vom Vorstand in die Wege geleitete Beitragskürzung ab. Sie beschloss, „den ABDA-Beitrag vorerst um die Hälfte zu kürzen, um eine Interessenvertretung für die Mehrheit der berufstätigen Apotheker zu erreichen“ (siehe auch AZ 2016, Nr. 27, S. 1). Dobbert stellte allerdings klar, dass er den Beschluss vor allem als Signal verstanden wissen will: „Wir wollen keine Schwächung der ABDA, sondern eine von allen Mitgliedsorganisationen getragene Vertretung auf Bundesebene und eine effektive Verwendung der Beiträge unserer Mitglieder.“ Nichtsdestotrotz sah Dobbert den Beschluss auch als Grundlage dafür, tags darauf bei der ABDA-Mitgliederversammlung gegen den Haushaltsentwurf für 2017 zu stimmen.

Schmidt und Dobbert auf Lösungssuche

Mittlerweile – nach der ABDA-Mitgliederversammlung – suchen Dobbert und Schmidt das Gespräch. Möglicherweise ist die Beitragskürzung nicht von langer Dauer. Nach der Sitzung in Berlin ließ Schmidt wissen, man habe „eine Lösung mit den Kollegen aus Brandenburg gefunden, wie wir das Problem im beiderseitigen Interesse aus der Welt schaffen können“. Genauere Details wollte er jedoch nicht ver­raten. Dobbert bestätigte gegenüber der DAZ, dass man nun Gespräche führen werde und um eine Lösung ­bemüht sei. Allerdings: Ein Beschluss einer Kammerversammlung lasse sich nicht einfach vom Tisch wischen. „An einen solchen Beschluss ist der Präsident gebunden“, sagt Dobbert.

Zwist mit dem Verband

Auf der Kammerversammlung in Potsdam wurde neben der ABDA-Politik ein anderes Thema leidenschaftlich diskutiert: die Zukunft des Apothekerhauses, das Kammer und Verband Brandenburg seit 1996 gemeinsam nutzen – dazu haben sie sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengetan. Doch schon vor einigen Jahren wurde klar: Es wird zu eng. Auf der Suche nach einer Lösung, die man vor allem im Zukauf des Nachbargrundstücks sah, gab es viel Streit. Denn die Gemeinde bot lediglich einen Erbbaupachtvertrag für 99 Jahre an. Da wollte der Verband nicht mitmachen. Aus seiner Sicht gab es bei dieser Variante zu viele Unsicherheiten – auch nachdem die Gemeinde erklärte, dass ein späterer Kauf des Grundstückes nach Abschluss des Pachtvertrags durchaus möglich ist. Die Kammer pachtete das Grundstück dann allein, plante aber gemeinsam mit dem Verband weiter. Doch die Unstimmigkeiten setzen sich fort, auch weil bis heute nicht ganz klar ist, wie das Grundstück wirklich genutzt werden kann.

Im Januar 2016 entschied man sich beim Verband, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Zugleich erbat die Verbandsvorsitzende Dr. Andrea Lorenz Zeit, um ein geeignetes neues Mietobjekt zu finden. Doch die Kammer möchte nun, dass der Verband der Auflösung der GbR zum Jahresende zustimmt. Sie begründet dies damit, dass sie möglichst rasch bauliche Änderungen planen und vornehmen will. Solange der Verband Mitgesellschafter der GbR ist, sei sie nicht alleine handlungsfähig, argumentiert die Kammer. Sie hat dem Verband daher inzwischen angeboten, die anteilige Summe des Ende 2015 ermittelten Verkehrswerts für das Haus samt Grundstück auszuzahlen. Sollte im Januar noch keine neue Bleibe gefunden sein, könne der Verband vorerst zur Miete in den Räumen bleiben. Ein Gutachten zum Verkehrswert nennt auch Mietpreise, sodass hierüber kein Streit entstehen müsse, meint man bei der Kammer.

Die Kammerversammlung fasste daher einen Beschluss, der ihren Präsidenten und ein weiteres Vorstands­mitglied ermächtigt, gegenüber dem Verband die Auflösung der GbR zu erklären und einige weitere formale Aufgaben im Zuge dieser Auflösung zu übernehmen.

Zuvor hatte Lorenz nochmals erklärt, dass sie sich von der Kammer nicht zu einer Auflösung der Gesellschaft drängen lassen werde. Ihre Vorstellung ist, dass der Verband den Gesellschaftervertrag erst kündigt, sobald neue Räume für die Geschäftsstelle gefunden sind. Mieter im Apothekerhaus will der Verband auf keinen Fall sein – aber auch nicht Blockierer. Wirklich gerne ziehe der Verband nicht aus, betonte Lorenz. Doch eine andere Option sieht sie nicht mehr. Überdies sei es die kostengünstigste Variante, die Ablösesumme für künftige Mietzahlungen zu verwenden. Noch habe man auf dem Mietmarkt aber kein passendes Objekt gefunden, sagte Lorenz.

Die Kammer setzt nun darauf, dass die Ende September anstehende Mitgliederversammlung des Verbands eine Grundlage für eine nächste Gesellschafterversammlung schafft – und die Auflösung der GbR dann vorangetrieben werden kann. Ob das so einfach geht, kann angesichts der Vorgeschichte bezweifelt werden. |

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