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Zahl der Woche: 3275 Mal Verdacht auf Pfusch
Ein klarer Trend lässt sich aus den Zahlen nicht ableiten. Im Jahr 2013 berichtete die Techniker Krankenkasse von 3604 gemeldeten Verdachtsfällen. Besonders viele Meldungen betrafen 2015– wie in den Jahren zuvor – den chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse zufolge 1204 Fälle gemeldet. Bei Zahnmedizinern gab es 387 Verdachtsfälle, gefolgt von den Orthopäden mit 194 und den Allgemeinmedizinern mit 192 Verdachtsfällen.
Nach Bundesländern gelistet, verzeichnete die Techniker Krankenkasse mit Abstand die meisten Behandlungsfehler im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen. Auch hier sanken die Verdachtsfälle jedoch im Vergleich zu 2014, von 989 auf 848. An zweiter Stelle der Rangliste steht Bayern mit 405 Fällen (2014: 497). Am wenigsten Fälle haben die Länder mit den wenigsten Einwohnern: Bremen (22, 2014: 33) und Saarland (23, 2014: 41). Davor liegen die fünf neuen Bundesländer.
Die Techniker Krankenkasse forderte im vergangenen Jahr von Ärzten und Kliniken 14 Millionen Euro für Folgekosten von Falschbehandlungen zurück. Der Nachweis für die Patienten ist noch immer schwierig, es bleibt eine Dunkelziffer. Der Medizinrechtsexperte der TK, Christian Soltau, stellt klar: „Längst nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als Fehler. Oftmals handelt es sich auch um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für den Patienten nur schwer erkennbar ist.“
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