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Die Seite 3
Die fehlenden Anträge
Das Erstaunlichste an den Anträgen zum Deutschen Apothekertag – die wir ab S. 20 zusammengefasst haben – ist gar nicht die absolute Menge. Nur 33 Anträge gingen dieses Jahr bei der ABDA ein, in den beiden letzten Jahren waren es jeweils deutlich mehr als doppelt so viele. Es sind auch gar nicht so sehr die Themen, zu denen Anträge gestellt werden – das Bemerkenswerte sind in diesem Jahr die Anträge, die nicht gestellt werden.
Da droht mit der Kammer Nordrhein eine der größten ABDA-Mitglieder mit dem Ausscheiden aus der Dachorganisation, die Kammer Brandenburg halbiert aus Frust über die Arbeit der ABDA ihre Mitgliedsbeiträge eigenmächtig – und im Antragsheft schlägt sich diese anscheinend doch heftige Unzufriedenheit einiger Mitgliedsorganisationen überhaupt nicht nieder. Weder die Kammer Brandenburg noch die aus Nordrhein hat auch nur einen einzigen Antrag gestellt (sieht man von einer Gruppe von fünf Delegierten ab, in der auch Delegierte aus Nordrhein vertreten sind, die zwei Anträge eingereicht hat). Für eine Diskussion über die Arbeit der ABDA, ihre (zukünftigen) Aufgaben und ihre Struktur wäre die Hauptversammlung als Organ der politischen Willensbildung eigentlich genau das richtige Gremium.
Mindestens genauso verwunderlich ist, dass das Thema Honorierung nur in einem sehr allgemein gehaltenen Antrag des ABDA-Vorstands vorkommt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssten gesichert werden, heißt es darin – ebenso wie die fachlichen und ordnungspolitischen. Das große Thema der vergangenen Jahre, die regelmäßige Anpassung der Apothekervergütung, kommt in den Anträgen des Jahres 2016 nicht vor. Vielleicht erschien es nicht opportun, kurz vor dem Erfolg, die Rezepturherstellung endlich wenigstens ein bisschen weniger verlustreich zu gestalten, mit weiteren Forderungen aufzufallen (wobei die Erhöhungen bisher nur in einem Gesetzentwurf stehen und noch nicht verabschiedet sind). Vielleicht ist es auch Resignation angesichts der Strategie des für die Anpassung des Fixzuschlags zuständigen Bundeswirtschaftsministers, durch die aufwendige Erstellung eines Gutachtens die Frage in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.
Zumindest einen Antrag, der die immer wieder ins Spiel gebrachte Deckelung der prozentualen Vergütung deutlich ablehnt, hätte man erwartet. Genauso, dass die Delegierten die Möglichkeit bekommen, alle Versuche abzulehnen, Honorarerhöhungen auf der einen Seite mit Kürzungen an anderer Stelle „zu kompensieren“.
Bleibt die Möglichkeit der „Adhoc-Anträge“, die zu Punkten eingebracht werden können, die sich aus den Diskussionen der Hauptversammlung ergeben oder wegen „besonderer Dringlichkeit“. Vielleicht ergeben sich ja aus den Diskussionen über den Geschäftsbericht des Hauptgeschäftsführers, den Lagebericht des Präsidenten oder die Aussagen der Gesundheitspolitiker noch Anträge oder Resolutionen des Apothekertags.
Dr. Benjamin Wessinger
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