Gesundheitspolitik

Weg frei für höheres Rezeptur-Honorar

Bundestag verabschiedet Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

BERLIN (ks) | Der Bundestag hat am 9. März das Arzneimittel­versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschlossen. Apotheker erwartet nun mehr Geld für die Herstellung von Rezepturen und die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel. Von 100 Mio. Euro mehr im Jahr geht das AMVSG aus. Wenn der Bundesrat Ende März grünes Licht gibt, kann das AMVSG im Laufe des Aprils in Kraft treten.

Am Ende haben sich Union und SPD in den strittigen Punkten noch einigen können. Das Gesetz greift vor allem Ergebnisse des vor einem knappen Jahr beendeten „Pharmadialogs“ auf. Insbesondere wird das 2011 eingeführte Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisbildung von neuen Arzneimitteln weiterentwickelt.

Gröhe erklärte bereits am 8. März in einer Fragestunde im Bundestag: „Das gesamte Gesetz ist davon geprägt, die Innovationsfreundlichkeit und die langfristige Finanzierbarkeit zusammenzuhalten. Das Preismoratorium zum Beispiel zielt auf Einsparungen ab, andere Aspekte auf einen schnellen Versorgungszugang.“ Zur erst vor einer Woche beschlossenen Streichung der Umsatzschwelle sagte er, dass diese auch vorgesehen war, um die Preisvertraulichkeit „auszubalancieren“. Dann habe man sich aber entschieden, beides zu streichen. Kritischen Stimmen riet Gröhe: „Sie müssen das also als Gesamtkunstwerk betrachten.“

Tatsächlich diente das Gesetz auch weiteren Änderungen, die nicht im Pharmadialog besprochen wurden. Die wichtigste Neuerung für die Apotheken ist, dass sie künftig auch für Rezepturen den Fixzuschlag von 8,35 Euro (abzgl. 1,77 Euro Kassenabschlag) bekommen. Zudem werden die Arbeitspreise jeweils um einen Euro erhöht. Und: Die Gebühr für dokumenta­tionspflichtige Arzneimittel, etwa BtM, steigt von derzeit 0,26 Euro auf 2,91 Euro.

© Kai Felmy

Diese Honorarerhöhung gehört zu den Regelungen, die selbst die Opposition nicht angriff. Bei der abschließenden Debatte wurde sie auch fast nicht mehr thematisiert. Lediglich die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche erklärte, die Honorarerhöhung sei eine der wenigen „richtigen“ Maßnahmen im AMVSG. Sie ließ allerdings ansonsten kaum ein gutes Haar an dem Gesetz. „Nach zwei Jahren Pharmadialog so ein Gesetz vorzulegen, halte ich für einen schlechten Scherz.“

Michael Hennrich, Arzneimittelexperte der Union, verteidigte das AMVSG. Das Wichtigste sei, dass es nicht nur um die Wirtschaftlichkeit, sondern auch um die Qualität der Versorgung gehe. Ein Stichwort sei das Arzt-Informationssystem. Aber auch bei Kinderarzneimitteln und Antibiotika sieht er Fortschritte. Zudem sei die Zytostatika-Versorgung nun gut geregelt und die Ausschreibungen für Impfstoffe abgeschafft. „Das sind ganz wesentliche Bausteine, die die Qualität der Versorgung sicherstellen“, sagte Hennrich.

DAV-Chef Becker zufrieden

DAV-Chef Fritz Becker begrüßte das AMVSG ebenfalls: „Das Herstellen von Rezepturen und die Dokumentation von Betäubungsmitteln gehören zu den wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Sie können zwar nicht kostendeckend erbracht werden, aber für die Menschen vor Ort sind sie im Bedarfsfall unverzichtbar. Dass die Vergütung dieser Gemeinwohlaufgaben besser wird, stärkt die Arzneimittelversorgung in der Fläche insgesamt. Auch bei den Zytostatika hat die Politik den hohen Wert der wohnortnahen Versorgung und freien Apothekenwahl erkannt.“ Zum Verzicht auf die Impfstoff-Rabattverträge sagte Becker: „Wenn es gut läuft, dann haben wir zukünftig weniger Lieferengpässe bei Impfstoffen.“ |

7,2 Millionen Rezepturen im Jahr

Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) haben die öffentlichen Apotheken im Jahr 2016 rund 7,2 Millionen allgemeine Rezepturen allein für GKV-Versicherte hergestellt – ebenso viele waren es 2015. Hinzu kommen mehrere Millionen Spezialrezepturen, etwa für die Krebs- oder die Heroin­ersatztherapie sowie die parenterale Ernährung.

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