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Gesundheitspolitik
Kommentar: Fremdwort Apothekenpflicht?
Die Geschehnisse im baden-württembergischen Hüffenhardt nehmen immer absurdere Formen an. Schon als der niederländische Versender DocMorris seinerzeit angekündigt hatte, er wolle in den Räumen der ehemaligen Brunnen-Apotheke eine Arzneimittelabgabestelle, bestehend aus einem Kommissionierer und einem Videoterminal, installieren, musste eigentlich jedem klar gewesen sein, dass ein solches Konstrukt in Deutschland nicht erlaubt ist. Folglich wurde die „Pseudo-Apotheke“, nachdem sie in bester DocMorris-Manier werbewirksam mit viel Medienrummel eröffnet worden war, bald wieder geschlossen.
Umso größer war nun die Überraschung, dass schon kurz nach der Schließung die partielle Wiedereröffnung erfolgte: DocMorris kann in Hüffenhardt bis zur gerichtlichen Klärung unter Duldung der zuständigen Aufsichtsbehörde OTC-Arzneimittel abgeben. Auch wenn dies formaljuristisch korrekt sein mag – als Apotheker versteht man die Welt nicht mehr. Ist Apothekenpflicht ein Fremdwort für die Behörden? Muss man DocMorris tatsächlich vor den deutschen Gesetzen schützen? Vor allem aber: Darf nun bald jeder apothekenpflichtige Arzneimittel abgeben, wenn er nur dreist genug auftritt? Und wo wird das noch enden?
Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte den Machenschaften von DocMorris in Hüffenhardt alsbald endgültig Einhalt gebieten. Und damit allen Kapitalgesellschaften, die die Axt an unser Apothekenwesen legen wollen, klarmachen, dass dies keineswegs zum Abschuss freigegeben ist – und dass in Deutschland das Wohl der Bevölkerung immer noch wichtiger ist als das Wohl ihrer Aktionäre.
Dr. Christine Ahlheim
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