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- AZ 19/2017
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Gesundheitspolitik
Keine Kekse aus Cannabis
Backen für den Kunden kostet kanadische Apothekerin nicht nur den Job
Auch wenn in Diskussionen immer mal wieder die Frage aufkommt: Kekse sind keine anerkannte Darreichungsform für Medizinal-Cannabis. Vorgesehen ist nur das Verdampfen oder eine Zubereitung als Tee. Auch in Kanada scheint das der Fall zu sein. Zumindest ist Kekse backen dort offensichtlich keine anerkannte pharmazeutische Dienstleistung. Das bekam eine Apothekerin aus dem ostkanadischen Mount Breton in der Provinz Nova Scotia zu spüren. Medienberichten zufolge soll ihr ein Patient in der Apotheke, in der sie arbeitet, Medizinal-Cannabis übergeben haben. Dabei gilt zu wissen: In Kanada erhalten Patienten ihr Cannabis für medizinische Zwecke nicht in der Apotheke, sondern direkt vom Produzenten. Alternativ ist auch der Eigenanbau gestattet oder Patienten können Dritte beauftragen, für sie anzubauen.
Die Apothekerin wollte das Cannabis des Patienten mit nach Hause nehmen, um dort damit Kekse zu backen, heißt es. Als der Patient am nächsten Tag während ihrer Schicht nicht auftauchte, um das Gebäck abzuholen, soll sie die Kekse in eine Rezepttüte gepackt und diese einem Kollegen übergeben haben. Mit der Bitte, die Tüte dem Patienten auszuhändigen. Letztendlich soll die Apothekerin die Kekse dann selbst am nächsten Tag abgegeben haben – und einen weiteren Tag später war sie ihren Job los.
Fünf Jahre lang darf keine Apotheke geleitet werden
Wie genau ihre Backaktivitäten aufgeflogen sind, darüber lassen sich die kanadischen Lokalzeitungen nicht aus. Aber sehr wohl über die Konsequenzen dieses „professional misconduct“, dieser Pflichtverletzung. Die Apothekerin habe nämlich – in dem Moment, in dem sie Medizinal-Cannabis vom Patienten entgegengenommen hat – gegen das Apothekengesetz verstoßen, heißt es.
Auf Folgendes soll sich die Apothekerin mit dem Nova Scotia College of Pharmacists – das ist die Apothekerkammer der Provinz Nova Scotia – geeinigt haben: Diese erteilte ihr ein 30-tägiges Berufsverbot. Zudem muss die Apothekerin Kurse in Standesethik belegen. Dazu kommen finanzielle Einbußen: Einmal muss sie sich mit 2500 kanadischen Dollar (knapp 1700 Euro) an den Kosten, die der Apothekerkammer entstanden sind, beteiligen. Außerdem trifft sie noch eine Strafe von 1000 kanadischen Dollar (etwa 670 Euro) – zu entrichten an die Kammer innerhalb von 180 Tagen.
Und auch auf ihre Karriere wirkt sich dieser erweiterte Kundenservice nicht positiv aus: Sie darf für fünf Jahre keine Apotheke leiten. Darüber hinaus muss sie für einen Zeitraum von drei Jahren die Kammer darüber informieren, wo sie arbeitet, und jeder Arbeitgeber wird über diese Vereinbarungen, also die Strafe, das Berufsverbot und die anderen Auflagen, in Kenntnis gesetzt. |
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