Gesundheitspolitik

Neue Phytos für die Drogerie?

Birkenblätter, Katzenbart und Goldrutenkraut

BERLIN (ks) | Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht hat am 13. Juni getagt. Dabei ging es auch um die Zukunft von fünf Arzneidrogen und deren Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel als traditionelle pflanzliche Arzneimittel registriert sind. Für sie alle lagen Anträge zur Entlassung aus der Apothekenpflicht vor. Einige beschied er positiv.

Angenommen hat der Ausschuss die Anträge zu

  • Birkenblättern und ihren Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Gold­rutenkraut und seinen Zubereitungen,
  • Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen sowie
  • Goldrutenkraut/Echtem Gold­rutenkraut und seinen Zubereitungen.

Das heißt: Die entsprechenden pflanzlichen Fertigarzneimittel könnten künftig nicht mehr Apotheken vorbehalten sein, sondern auch in Drogerien verkauft werden.

Abgelehnt hat er dagegen die Anträge zu

  • Teufelskrallenwurzel und ihren Zubereitungen sowie
  • Thymiankraut und seinen Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen.

Für derartige Präparate bleibt es also bei der Apothekenpflicht.

Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht trifft allerdings selbst keine verbindlichen Einstufungen. Er berät lediglich das Bundesgesundheitsministerium und gibt fachliche Empfehlungen zur Thematik ab. Die Entscheidung über die Einstufung liegt am Ende beim Ministerium. Die Ergebnisse finden sich letztlich in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel. |

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