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- AZ 34-35/2017
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Wirtschaft
PKV fordert neue Regeln
Sprunghafte Erhöhungen sollen vermieden werden
Private Krankenversicherer können ihre Beiträge nur nach sogenannten auslösenden Faktoren anheben. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Leistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in einigen Tarifen 5 Prozent). Dadurch kommt es über mehrere Jahre zu keiner Anhebung der Beiträge. Irgendwann kann es dann zu einer sprunghaften Steigerung kommen, da die Veränderungen der Vorjahre mit einkalkuliert werden müssen.
Starke Beitragsschübe nach mehreren Jahren ohne Anstieg vermittelten immer wieder den Eindruck, die Private Krankenversicherung (PKV) sei besonders teuer, sagte der Vorstand des privaten Versicherers Debeka, Roland Weber, der dpa. Die privaten Krankenversicherer dringen auf neue gesetzliche Regeln für Beitragsanpassungen, um die gefürchteten sprunghaften Erhöhungen künftig zu vermeiden.
Nach einer neuen Untersuchung des IGES-Instituts fielen – je nach betrachtetem Zeitraum – die Beitragsanhebungen für die knapp 9 Millionen privat Versicherten im Schnitt sogar niedriger aus als für die gut 70 Millionen gesetzlich Versicherten (GKV). So ergebe sich über die vergangenen zehn Jahre (2006 bis 2015) gerechnet im Gesamtdurchschnitt in der PKV eine Steigerung von 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV liege diese in dieser Zeit bei 3,7 Prozent pro Jahr.
IGES-Studie: Ältere zahlen kaum höhere Prämien
Nach der IGES-Studie lagen die monatlichen Beiträge (von Nicht-Beamten) 2015 in der PKV im Schnitt bei 473 Euro für Frauen und 413 Euro bei Männern. In der GKV lag die Beitragshöhe mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen bei 421 Euro. Der Höchstsatz für die GKV lag bei 639 Euro. Die Studie kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Ältere unter den langfristig Versicherten kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere. |
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