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- AZ 36/2017
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Gesundheitspolitik
Feuchte Hände reichen nicht
Kostenübernahme von Cannabis zur Hälfte abgelehnt
Die „Ärzte Zeitung“ wollte es genau wissen und fragte bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen nach – und bekam zum Teil erstaunliche Antworten.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gingen bislang 432 Anträge auf Kostenübernahme von Cannabinoiden ein. 53 Prozent davon habe man abgelehnt, so eine Sprecherin gegenüber der Ärzte Zeitung.
Dabei sei es, sofern die Voraussetzungen nach Paragraf 31 Abs. 6 SGB V nicht vorlägen, auch unerheblich, ob der Versicherte zuvor vom BfArM eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe. Bis zum Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im März dieses Jahres war eine solche Ausnahmegenehmigung nötig, durch das neue Gesetz soll es für schwerkranke Patienten einfacher sein, Cannabis als Medizin zu erhalten – allerdings muss die Kostenübernahme durch die Kassen gestattet werden.
Als Grund für die Ablehnungen nennt die Knappschaft, dass „teilweise Anträge bei eindeutig nicht schwerwiegenden Erkrankungen gestellt“ werden. Keine plausiblen Gründe seien z. B. vermehrtes Schwitzen an Händen und Füßen oder Antriebslosigkeit.
Auch Fehler der Ärzte führen zur Ablehnung
Die Betriebskrankenkassen teilten mit, dass – nach einer vorläufigen Auswertung etwa der Hälfte aller BKKen – bislang fast 650 Anträge eingegangen seien. 52 Prozent davon hätte die BKK positiv entschieden, so Sprecherin Andrea Röder. Auch bei der BKK werden Anträge abgelehnt, wenn die Erkrankungen nicht schwerwiegend genug sind: „Sturzneigungen bei einer älteren Dame oder leichte Formen von ADHS reichen nicht aus, um cannabishaltige Produkte einsetzen zu dürfen.“ Darüber hinaus lägen teilweise auch Fehler der Ärzte, die die Erkrankung für den Antrag einschätzen müssen, vor: Unterlagen seien nicht vollständig und die Erklärungen für den Einsatz von Cannabis als Medizin zu dünn. |
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