- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 39/2017
- Arznei-Pakete an Kinder
Wirtschaft
Arznei-Pakete an Kinder?
DHL: allgemeine Hinweise auf Paketen werden ignoriert
Die „Ruhr Nachrichten“ hatten von einem Fall berichtet, in dem ein Neunjähriger ein Paket der Versandapotheke Medpex angenommen hatte. Da auf dem Paket stand, dass es sich um Arzneimittel handle, beschwerte sich der Vater – das Paket habe nicht an seinen Sohn ausgehändigt werden dürfen. Auch die ABDA kritisierte den Vorfall und verwies auf die verantwortungsvollere Arzneimittelabgabe durch die Apotheke vor Ort.
In einem Interview mit DAZ.online verteidigt ein DHL-Sprecher nun das Vorgehen des Paketboten. Der Vorwurf sei „nicht nachvollziehbar und auch nicht korrekt“, da die Zusteller Pakete grundsätzlich auch an Kinder aushändigen dürften. Dass auf dem Paket der Hinweis auf Arzneimittel stand, tue nichts zur Sache: „Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiter angehalten, Aufdrucke auf Paketen, wie ‚nicht an Jugendliche abzugeben‘ oder auch ‚nicht werfen‘, ‚Vorsicht Glas!‘ etc. nicht zu beachten“, sagte der Sprecher. Im „Massengeschäft“ Paketzustellung müsse auf Standardisierung geachtet werden, kundenindividuelle Vorgaben könnten in einem hoch automatisierten Prozess nicht berücksichtigt werden.
Eine Lösung gäbe es für die Versender schon – nur kostet die eine Extra-Gebühr: DHL bietet verschiedene „Versandservices“ an, unter anderem eine „Alterssichtprüfung“, bei der der Zusteller kontrolliert, ob der Empfänger ein bestimmtes Mindestalter hat, oder „persönliche Übergabe“, bei der das Paket nur an den namentlich genannten Empfänger abgegeben wird. Beim Identcheck“ wird die Identitätskontrolle sogar dokumentiert.
Der DHL-Sprecher betont in dem DAZ.online-Interview, dass die Übergabe des Pakets aus Sicht des Logistikdienstleisters absolut korrekt abgelaufen sei – die Versandapotheke Medpex habe eben keine Altersüberprüfung gebucht. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.