Gesundheitspolitik

Gröhe plant Reform des G-BA

Rechtsgutachten sollen Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Gremiums klären

STUTTGART (hfd) | Vonseiten des Bundesverfassungsgerichts wurden bereits mehrfach Zweifel an der demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geäußert. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drei Gutachten hierzu in Auftrag gegeben. Ziel ist offenbar, Probleme in der nächsten Legislaturperiode zu beheben. Bekommen auch Apotheker einen Platz in der Selbstverwaltung?

Das BMG hat mehrere Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA vergeben. „Hintergrund der Beauftragung sind in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthaltene Hinweise, die Anlass zu einer umfassenden rechtswissenschaftlichen Analyse der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen zu den zahlreichen Regelungsaufträgen des G-BA geben“, erklärte ein BMG-Sprecher gegenüber DAZ.online. Ziel der Gutachten sei „die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen“ für das Ministerium „hinsichtlich eines möglichen gesetzgeberischen Änderungs- oder Konkretisierungsbedarfs“. Laut Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sollen die Gutachten vom Jurist Winfried Kluth aus Halle, dem Sozialrechtler Thorsten Kingreen und dem Augsburger Juristen Ulrich Gassner erstellt werden. Mit einer Vorlage der Gutachten werde nicht vor Mitte dieses Jahres gerechnet, erklärte ein Sprecher – damit könnten sie Grundlage für einen Koalitionsvertrag der zukünftigen Regierung werden.

Unzulässige Fremdbestimmung?

Dem G-BA kommt bei der Gesundheitsversorgung in Deutschland eine tragende Rolle zu – da er beispielsweise über die Erstattungsfähigkeit medizinischer Therapien entscheidet. Ob das Gremium angesichts dieser weitreichenden Kompetenzen ausreichend demokratisch legitimiert ist, wird verschiedentlich infrage gestellt. So hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, mehrfach auf „Bedenken zu einer in der Demokratie unzulässigen Fremdbestimmung“ hingewiesen. Auch in Beschlüssen des Gerichts klang dies bereits an – jedoch mussten die Verfassungsrichter bislang die Verfassungs­mäßigkeit des G-BA nicht genauer prüfen. Andere Juristen kritisieren grundsätzlich, dass solchen Gremien die demokratische Legitimation zum Erlass von Leistungs- und Berufsregeln ohne Beteiligung der betroffenen Versicherten und Leistungserbringer fehlt.

Eine Möglichkeit sei, den G-BA organisatorisch als Bundesober­behörde unter der fachlichen Aufsicht des BMGs zu organisieren, das dann die demokratische Verantwortung für seine Regeln trüge, sagte Kirchhof vergangenes Jahr in einem Interview mit der DAZ – eine andere, ihn mit allen betroffenen Berufsgruppen zu besetzen. Die Apotheker sind bisher im G-BA nicht vertreten. |

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