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Renten in Nordrhein werden anders berechnet
Kammerversammlung beschließt Änderungen beim Versorgungswerk Nordrhein
Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) hat eine neue Rentenberechnungsmethode. Eine Sonder-Delegiertenversammlung hat am Mittwoch vergangener Woche nach stundenlanger Diskussion beschlossen, das bisherige geschlossene Kapitaldeckungsverfahren in ein modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren zu überführen. Außerdem wird das allgemeine Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht. Damit wird der „Renten-Turbo“ wieder abgeschafft, bei dem zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr die Renten nicht ausbezahlt, sondern zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen einbehalten wurde. Dieses Verfahren erhöhte die Anwartschaften deutlich.
Bei dem nun beschlossenen modifizierten offenen Deckungsverfahren stehen nicht mehr 100 Prozent der einbezahlten Beiträge für Rentenzahlungen zur Verfügung. Ein kleiner Teil der Beiträge wird dazu verwendet, langfristig rentablere, aber riskantere Anlageformen abzusichern. Nur dadurch sei es möglich, die heutige Quote von 20 Prozent risikobehafteter Anlagen zu erhalten, erläuterte VANR-Geschäftsführer Jens Hennes. Diese sei notwendig, um auskömmliche Zinsen erwirtschaften zu können. Noch profitiere das Versorgungswerk von lang laufenden Anleihen, die nach heutigem Maßstab hoch verzinst sind. Heute erziele man mit solchen risikoarmen Anlagen allerdings fast keine Zinsen mehr, manche Anleihen hätten bereits einen Negativzins, so Hennes. Mehrfach verwiesen die Vertreter des VANR darauf, dass die allermeisten der 88 deutschen Versorgungswerke das offene Deckungsplanverfahren bereits anwenden.
Jüngere profitieren, Ältere haben Einbußen
Die beschlossenen Änderungen betreffen nur die Zukunft, alle bisher einbezahlten Beiträge werden weiterhin nach den bisher geltenden Regeln behandelt. Für die sogenannten Renten-nahen Jahrgänge gelten außerdem Übergangsregeln. Diese sind notwendig, weil ältere Jahrgänge durch die neuen Regelungen Abstriche in Kauf nehmen müssen. Da die jüngeren Mitglieder bei der Absenkung des Rechnungszinses von 4 auf 2,5 Prozent 2014 bis zu 40 Prozent ihrer Anwartschaften verloren hätten, sei es vertretbar, dass diese von der jetzigen Änderung eher profitieren, während ältere Mitglieder Einbußen in Kauf nehmen müssen, erläuterte Hennes‘ Geschäftsführer-Kollege Stephan Janko.
Intensive Diskussion
Der Abstimmung war eine lange und intensiv geführte Diskussion in der stark von Fraktionen geprägten Delegiertenversammlung vorausgegangen. Geschäftsführung und Vorstand des Versorgungswerks bezeichneten die Satzungsänderung als alternativlos, die „Oppositionsfraktionen“ fühlten sich nur unzureichend über die bevorstehenden Änderungen informiert. Diesen Vorwurf wiesen Versorgungswerk sowie Kammervorstand zurück, es habe mehrere Informationsveranstaltungen für die Delegierten gegeben. Auch das Argument, mit einer Aufweichung der Kapitaldeckung werde das VANR der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlicher, was politischen Aktivitäten gegen die Versorgungswerke der Freien Berufe in die Hand spiele, wies die Vorstandsvorsitzende Dr. Claudia Vogt zurück: „Das Wichtigste für den Erhalt des Systems der Versorgungswerke sind gesunde und stabile Versorgungswerke.“
Eine Verschiebung der Abstimmung auf die nächste ordentliche Delegiertenversammlung im Juni lehnte die Mehrheit der Delegierten ab, am Ende der gut siebenstündigen Versammlung stimmten 76 der anwesenden 102 Delegierten der Satzungsänderung zu.
Hessen wartet erst einmal ab
Beim Versorgungswerk der Apothekerkammer Hessen hingegen will man vorerst nicht aktiv werden. Das erklärte der Vorsitzende des Leitenden Ausschusses, Dr. Reinhard Hoferichter, auf der Delegiertenversammlung, die am selben Tag stattfand. Man werde alle Optionen, mit den Niedrigzinsen umzugehen, prüfen und frühestens 2018/2019 handeln. 2017 werde es definitiv keinen Beschluss geben, so Hoferichter. |
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