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DAZ aktuell
Fastjekt-Austausch nur mit Rezept
Die Firma Meda ruft einzelne Chargen ihrer Fastjekt®- und Fastjekt®-junior-Injektoren auch beim Patienten zurück (siehe AMK-Meldung DAZ 2017, Nr. 14, S. 131). Betroffene Patienten können sich ihre Injektoren in der Apotheke austauschen lassen. Allerdings weist der Hersteller darauf hin, dass Patienten sich als Nachweis der Verordnung ein Privatrezept über den auszutauschenden Fastjekt®/Fastjekt® Junior ausstellen lassen sollen. Unter Vorlage dieses Privatrezeptes erfolgt dann der Austausch in der Apotheke – unentgeltlich für den Patienten. Die Erstattung für Apotheken läuft über den pharmazeutischen Großhandel mittel APG-Formular. Der Austausch mus allerdings innerhalb der Laufzeit des vom Rückruf betroffenen Fastjekt®/Fastjekt® Junior erfolgen.
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