Aus den Ländern

Weiter kämpfen für das Rx-Versandhandelsverbot

Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein

Mehr als 250 Repräsentanten des nordrheinischen Gesundheitswesens, Freunde, Partner und Wegbegleiter der Apotheker aus der Region waren am 9. Januar der Einladung der Apothekerkammer Nordrhein ins Maxhaus in Düsseldorf gefolgt, um kurz Rückschau zu halten und sich auf die anstehenden Herausforderungen einzustimmen. Eines der zentralen Themen war die Gesetzesinitiative zum Versand­handelsverbot für Rx-Arzneimittel.

Das ausgelaufene Jahr 2016 war für den Präsidenten der Apothekerkammer Nordrhein „ein Jahr unerwarteter politischer Entwicklungen und Entscheidungen, ein Jahr von Vertrauensverlust in Institutionen und ein Jahr der Unsicherheit“. Engelen nahm in seiner Begrüßung auch das bahnbrechende EuGH-Urteil zu den Rx-Boni aufs Korn. Die Apothekerkammer Nordrhein habe den Bestand des festen Arzneimittelpreises gegen aus­ländische Versandapotheken bislang in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren vor dem OLG Köln erfolgreich verteidigt. Nun stelle das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 wieder alles infrage. „Was für eine abenteuerliche, überraschende und vollkommen anmaßende Entscheidung, die entgegen des verbrieften Subsidiaritätsprinzips der euro­päischen Nationalstaaten und entgegen der deutschen Rechtsprechung in diesem Bereich steht, die bis hin zum Bundesgerichtshof entschieden wurde“, sagte Engelen. Alles, was für ihn zu den Inhalten eines der weltbesten Gesundheitssysteme gehört, stehe damit auf dem Spiel, von der freien Wahl der Apotheke über die flächendeckende Arzneimittelversorgung bis zum Nacht- und Notdienst. Wettbewerb im Bereich der Qualität – und nicht bei den Preisen – sei der Garant für den Erhalt hoher Gesundheitsleistungen und gleicher Zugangshürden für jeden Bürger im Land, so Engelen.

Foto: H. Blasius
Lutz Engelen (links) und Wolfgang Bosbach.

Versandhandelsverbot ist alternativlos

Engelen gab sich erleichtert, dass ­Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sehr schnell reagiert und einen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels vorgelegt hat. Dennoch gebe es eine Vielzahl an Stimmen, die ein solches Verbot für völlig unangemessen halten und nach Alternativen suchen, um die Arzneimittelfestpreisigkeit zu sichern. Aus diesem Grund habe der Vorstand der Apothekerkammer Nordrhein ein Rechtsanwaltsteam einer renommierten, bundes- und ­europaweit agierenden Kanzlei mit der Prüfung solcher Alternativen beauftragt. Die Fachjuristen seien zu dem klaren Ergebnis gekommen, dass der Gesetzentwurf zum Verbot des Rx‑Arzneimittelversandhandels zur Sicherung des festen Arzneimittel­preises und der sich anschließenden Strukturen alternativlos ist.

Verbot ist kein Selbstgänger

Der Gastredner beim Neujahrsempfang, der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach, dämpfte allerdings allzu optimistische Hoffnungen auf einen erfolgreichen Ausgang der Initiative. „Glauben Sie bitte nicht, dass es so leicht möglich ist, für den Gesetzentwurf von Hermann Gröhe im Bundestag eine Mehrheit zu bekommen“, mahnte er. Seiner umfangreichen Erfahrung nach werden Entscheidungen dort oft mehr von Emotionen gelenkt als von Fakten. In der Diskussion werde von manchen Personen unterstellt, den Apothekern gehe es nur um einen Schonraum frei von Wettbewerb. Bosbach selbst sieht dies durchaus anders: Zum einen stellen sich die Apotheker sehr wohl dem Wettbewerb, aber nicht dem Preis-, sondern dem Qualitätswettbewerb. Zum anderen könne ein Wettbewerb mit ausländischen Versandapotheken nur dann fair sein, wenn beide gleiche Markt­bedingungen haben, und genau das sei eben nicht der Fall.

Mit klaren Worten kritisierte Bosbach überdies die Regelungswut in Brüssel: „Die EU hat nicht die Aufgabe, einheitlich zu regeln, was man einheitlich regeln kann. Sie sollte sich vielmehr auf das konzentrieren, was wirklich einheitlich geregelt werden muss.“

Pakete packen sollen andere

Die „Dreistigkeit des EuGH-Urteils“ ist für Kammerpräsident Engelen aber auch Aufruf und Auftrag an die Apothekerschaft, die Errungenschaften des freien Apothekerberufs mit mehr Informationen und Fakten, gerne auch mit der notwendigen Emotionalität in die Öffentlichkeit zu tragen: „Die Menschen mitnehmen, mit ihren Sorgen und Wünschen, ihnen verantwortungsvoll helfen, sie in­formieren und sie stärken, das sind die Herausforderungen, die kein Logistiker der Welt übernehmen kann“, konstatierte Engelen und ergänzte: „Pakete packen, das sollen mal an­dere machen.“

Videoclip wirbt für die Präsenzapotheke

Die Apothekerkammer Nordrhein will nun mit einem neuen Videoclip weitere Überzeugungsarbeit leisten und konnte auch Wolfgang Bosbach hierfür gewinnen. Er hatte sich als „Patient“ zur Verfügung gestellt und gibt sich im Video als leidenschaftlicher Anwalt der Arzneimittelversorgung vor Ort in der Präsenzapotheke. Dort bringt er seine große Zufriedenheit mit der kompetenten Beratung in der Offizin zum Ausdruck. Das Video „Uns vertraut das Rheinland“ ging anlässlich des Neujahrsempfangs am 9. Januar online. Es befindet sich auf der Homepage der Apothekerkammer Nordrhein (www.aknr.de) und kann von dort aus verbreitet werden. |

Dr. Helga Blasius

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