- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 20/2017
- GKV-Spitzenverband: Zu ...
DAZ aktuell
GKV-Spitzenverband: Zu hohe Vergütung macht Boni erst möglich
Anhörung zu Rx-Versandverbot oder Höchstpreisverordnung für Apotheken
Schon den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers für ein Rx-Versandverbot hatte der GKV-Spitzenverband klar abgelehnt. Nun betont er erneut, dass das Verbot im Zeitalter der Digitalisierung und angesichts der Förderung von E-Health im Gesundheitswesen „unzeitgemäß“ sei. Zudem bestehe vonseiten der Patienten Bedarf für den Versandhandel. „Andernfalls würde das Geschäftsmodell des Versandhandels nicht über einen so langen Zeitraum bestehen.“
Flexiblere Angebotsstrukturen und mehr Selektivverträge
Statt eines Verbotes des Versandhandels spricht sich der GKV-Spitzenverband für eine „patientenorientierte Weiterentwicklung“ des Apothekenmarktes aus. Neue Vertriebswege ermöglichten „flexiblere Angebotsstrukturen, die passgenaue Lösungen für die Arzneimittelversorgung in bestimmten Regionen bieten können“, heißt es etwas vage, aber mit viel Interpretationsspielraum. Auch der selektivvertragliche Wettbewerb biete Möglichkeiten zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung. Zudem meint der Spitzenverband: „Wenn ausländische Versandapotheken Patientinnen und Patienten auf Basis der bestehenden Apothekenvergütung substanzielle Boni zukommen lassen können, ist zu hinterfragen, inwiefern die Vergütungshöhe wirklich adäquat ist. Bei einer angemessenen Vergütungshöhe wäre das Gewähren von Boni in dieser Höhe nicht möglich.“ Den Vorschlag der Grünen findet der Kassenverband daher als „ökonomische Lösung durch eine Anpassung der Apothekenvergütung“ gut. Er ist ebenso überzeugt, dass Ansätze wie das Höchstpreismodell nicht zu einer Mehrbelastung der Versicherten führen würden.
ABDA bleibt Forderungen treu
Die anderen Stellungnahmen offenbaren wenig Überraschendes. Die ABDA bleibt bei ihrer Forderung nach einem Rx-Versandverbot. Der Preiswettbewerb müsse ausgeschlossen werden. Ziel der Preisbindung sei es, Patienten vor „Übervorteilung“ zu schützen, Apotheker vor einem „ruinösen Wettbewerb“ zu bewahren, der Bevölkerung Versorgungslücken zu ersparen und das Sachleistungsprinzip umzusetzen. Mit Blick auf die Apotheker, die im Falle eines Verbotes ihre Versandhandelserlaubnis aufgeben müssten, erklärt die ABDA, dass der Erhalt des bestehenden Preissystems wichtiger sei als die „relativ geringen Nachteile“, die sich für die Betriebserlaubnisinhaber ergäben.
Den Antrag der Grünen hält die ABDA „nicht nur für ungeeignet, sondern auch für schädlich in Bezug auf eine qualitativ hochwertige Versorgung“.
Auch die von der Linken geforderte Abschaffung der Zuzahlung kann aus Sicht der ABDA „keinen Beitrag zur Lösung der Probleme leisten, die mit dem Urteil des EuGH vom 16.10.2016 entstanden sind, weil sie an der Aufhebung des einheitlichen Abgabepreises nichts ändert“. Das Thema sollte aber unabhängig von der Frage nach der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln diskutiert werden.
Zuspruch und Bedenken
Unterstützt wird die ABDA vom Großhandelsverband Phagro, dem Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker sowie dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller. Leichten Gegenwind muss sie dagegen vom Marketingverein Deutscher Apotheker (MVDA) einstecken. Dieser wünscht sich allenfalls ein zeitlich begrenztes Rx-Versandverbot. Zwar wollen auch die Linda-Interessenvertreter keine Rabatte und Boni im System. Aber: „Ein striktes, dauerhaft fixiertes Versandhandelsverbot schriebe die derzeitige Versorgungssituation statisch fest und würde damit die notwendige Weiterentwicklung heilberuflicher Kompetenz und Versorgungsverantwortung für Apothekerinnen und Apotheker verhindern.“ Vielmehr fordert der MVDA eine langfristige Weiterentwicklung heilberuflicher Kompetenz von Apothekern.
Dass die Union mit der Linken das Rx-Versandverbot gemeinsam beschließt, ist mehr als unwahrscheinlich. Trotzdem werden alle Interessengruppen zum letzten Mal vor der Bundestagswahl die Chance nutzen, die ungelöste Situation nach dem EuGH-Urteil zu kommentieren. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.