DAZ aktuell

Der Prozess gegen Bellartz kann starten

Nach langjährigen Ermittlungen verhandelt das Landgericht Berlin den Fall des „Apotheken-Spions“

BERLIN (ks) | Fast fünf Jahre ist es her, dass der „Apotheken-Maulwurf“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Schlagzeilen sorgte. Der Verdacht: Ein externer IT-Mitarbeiter des BMG soll apotheken-relevante Dokumente aus dem Ministerium gegen Bezahlung an Ex-ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz weitergegeben haben. Die strafrechtlichen Ermittlungen zogen sich in die Länge. Doch nun gibt es Termine für die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin: Am 4. Januar 2018 startet der Prozess.

Es geht um Sachverhalte, die ins Jahr 2010 zurückführen. Damals arbeitete das BMG an der Reform der Apothekenbetriebsordnung. Als ein erster Arbeitsentwurf beim Branchendienst „apotheke adhoc“ auftauchte, wurde das Ministerium stutzig: Nicht einmal der damalige Minister Philipp Rösler (FDP) soll den Entwurf gekannt haben, hieß es. Auch sonst soll man sich im BMG wiederholt über die brandneuen internen Informationen gewundert haben, mit denen „apotheke adhoc“ aufwartete.

Im Dezember 2012 berichtete die DAZ, dass es eine Durchsuchung im BMG gab und Beweismaterial sichergestellt wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf Ausspionieren von Regierungsunterlagen und Datenschutz-Verstöße aufgenommen. Mit im Visier: Bellartz, der von Juli 2007 bis August 2011 ABDA-Pressesprecher war. Schon zu dieser Zeit hatte er parallel die Kommunikationsagentur El Pato und den von dieser betriebenen Dienst „apotheke adhoc“ aufgebaut, wo er auch heute noch Geschäftsführer und Herausgeber ist.

Daniel Bahr (FDP) hatte zu diesem Zeitpunkt Rösler bereits als Gesundheitsminister abgelöst. Er hatte die Strafanzeige gestellt und war „stinksauer“. Ebenfalls erschüttert zeigte sich die ABDA. Ihr damaliger Präsident Heinz Günter Wolf tauchte aber recht leise ab. Denn der Wechsel an der ABDA-Spitze stand kurz bevor: Der bisherige Vize Friedemann Schmidt übernahm das Ruder. Er versprach schon als noch designierter ABDA-Präsident „maximale Transparenz“ bei der Aufklärung. So wurde ein Sonderbericht über die Verbindungen der ABDA mit El Pato erstellt. Als dieser im Frühjahr 2013 vorgestellt wurde, zeigte sich, dass es einige Unregelmäßigkeiten gegeben hatte, die letztlich dazu führten, dass die ABDA sich Compliance-Regeln verordnete.

Dann hieß es abwarten. Erst im Frühjahr 2016 beschloss das Landgericht, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Und erst jetzt sind die Ladungen an die Beteiligten und Zeugen verschickt worden: Am 4. Januar 2018 startet die Hauptverhandlung, für die einer Gerichtssprecherin zufolge bislang insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt sind. |

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