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Herausforderungen für Apotheker und Kammer

Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg

HAMBURG (tmb) | Die Apothekerkammer Hamburg senkt ihre Beiträge für 2018, nimmt damit aber nur einen kleinen Teil der Erhöhung vom Vorjahr zurück. Weitere Themen bei der Kammerversammlung am 13. November waren die Unklarheiten zur Ausgabe der elektronischen Heilberufeausweise und die ab Mai 2018 geltende Beweislastumkehr beim Datenschutz.

Dem Vorwurf, die Apotheker seien rückwärtsgewandt, entgegnete Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen, die Mode sei vergänglich. „Das Wohl unserer Patienten sollte aber unabhängig von der Zeit unser Anspruch sein, dem unser Handeln gilt“, folgerte Siemsen und erklärte weiter: „Die Zurückhaltung der Heilberufe, jedem Modetrend hinterherzulaufen, hat das System so gut und stabil erhalten.“ Sowohl unter den Apothekern als auch für die Berufswahl junger Menschen konstatierte Siemsen fehlende Planungssicherheit. Er machte den Zusammenhang zwischen Nachwuchsgewinnung und Honorierung der Apotheken deutlich. Die Gesellschaft halte zahlreiche Aufgaben für die Apotheker bereit. Dafür seien deutlich mehr junge Apotheker nötig, die besser bezahlt werden müssten. Dies sei nur mit einer deutlich besseren Vergütung der apothekerlichen Leistung möglich. Doch die wenigen finanziellen Verbesserungen seit 2004 seien durch die vielen zusätzlichen Belastungen „aufgefressen“ worden.

Unklarheit beim Heilberufeausweis

Zur internen Arbeit der Kammer berichtete Siemsen über die Umstrukturierung des Rechnungswesens, die mehr Transparenz schaffen soll. Dagegen sei eine sinnvolle Organisationsplanung für die Ausgabe der elektronischen Heilberufeausweise (HBA) und der Institutionenkarten für die Apotheken (Security Module Card Typ B, SMC-B) bisher nicht möglich, weil die zuständigen Stellen auf Bundesebene die Anforderungen „fast wöchentlich von den Füßen auf den Kopf stellen“, so Siemsen. Davon seien alle Heilberufe betroffen. Die dafür vorgesehene Personalstelle habe die Kammer daher bisher nicht besetzen können, doch müsse dies 2018 geschehen. Denn die Ausgabe der HBA soll im dritten Quartal 2018 starten. Den Kammern werden jedoch vor dem Ausgabeprozess nur drei Wochen zur Vorbereitung zugestanden. Außerdem sei die Rechtsgrundlage für die Ausgabe der SMC-B unsicher.

Foto: DAZ/tmb
Kai-Peter Siemsen

Weitere Herausforderungen für die Kammer seien verspätete Anmeldungen von Mitgliedern, säumige Beitragszahler und nicht geleistete Notdienste aufgrund fehlerhafter Organisation in Apotheken. Herausforderungen für die Apotheken seien Ärzte, die Vereinbarungen zum Sichtbezug von Substitutionsmitteln verweigern, die komplexe Umsetzung des Entlassmanagements in Krankenhäusern und demnächst vermehrt der Datenschutz.

Datenschutz neu geregelt

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft tritt, werde sich der Datenschutz nicht grundsätzlich ändern, aber die Beweislastumkehr sei neu. Im Schadensfall müsse der Apotheker nachweisen, alle Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen zu haben. Der Datenschutzbeauftragte „wechselt den Hut von reiner Beratung und setzt den Hut der Haftung auf“, erklärte Siemsen. Außerdem biete der Apothekenalltag „Stolpersteine“, die zu Abmahnwellen animieren könnten, beispielsweise die fehlende Verschlüsselung der Website oder die Nutzung eines WhatsApp-Bestellportals.

Zuversichtlich äußerte sich Siemsen zum Securpharm-Projekt. Die zweite Erprobungsphase sei ein „flächendeckender Feldversuch“. Dabei werden 2018 sukzessive alle Apotheken und anderen Marktpartner angeschlossen, bis im Februar 2019 der Pflichtbetrieb startet. Die Apotheken werden dazu im ersten Quartal 2018 durch die EDV-Anbieter angesprochen.

Beiträge plangemäß gesenkt

Wie immer im November beschloss die Kammerversammlung den Haushalt und die Beiträge für das nächste Jahr. Gemäß dem Vorschlag des Vorstandes wird der Grundbeitrag für 2018 auf 24 Euro pro Monat gesenkt (zuvor 25 €). Für Teilzeitbeschäftigte sinken die Beiträge auf 12 Euro bzw. 6 Euro (zuvor 12,50 bzw. 6,25 €). Der Betriebsstättenbeitrag wird bei Anwendung der bestehenden Umsatz­staffel in allen Umsatzgruppen um jeweils 6,88 Euro pro Monat gesenkt, weil der Haushalt 2018 so zur Deckung kommen soll.

Ein Jahr zuvor hatte die Kammer die Beiträge für 2017 deutlich erhöht, um einmalig eine Rückstellung für Umsatzsteuernachforderungen zu bilden und eine neue Software für die Mitgliederverwaltung anzuschaffen. Damals wurde angekündigt, die Beiträge für 2018 wieder zu senken. Im Juni 2017 wurde allerdings der für die Software vorgesehene Betrag umgewidmet, insbesondere wegen zusätz­licher Personalkosten. Dabei ging es auch um eine neue Stelle für die HBA, die nun jedoch erst 2018 besetzt werden soll. Wie im Juni angekündigt, muss der Finanzbedarf für die neue Software erneut eingeplant werden, wird nun aber auf fünf Jahre verteilt. So kann die angekündigte Senkung der Beiträge umgesetzt werden, aber die Beiträge bleiben weiter über dem Niveau von 2016. Der Grundbeitrag betrug 2016 monatlich 20,11 Euro, stieg 2017 auf 25 Euro und wird für 2018 auf 24 Euro reduziert. Abgesehen von kleinen Rückfragen fand dazu in der Kammerversammlung keine Diskussion statt. |

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